Seite wählen

AGB

StarGames-Partner [Deutschland] | Geschäftsbedingungen (AGB) ab 28.05.2025

Bitte lesen Sie dieses Dokument sorgfältig, bevor Sie diese Bedingungen akzeptieren – es ist ratsam, das Dokument gemeinsam mit allen Bestätigung-E-Mails in Bezug auf Provisionsvereinbarungen und andere wesentliche Belange zu speichern.

Alle Verantwortlichkeiten, Verpflichtungen, Beschränkungen und Haftungen, die dem Marketingpartner im Rahmen dieser AGB auferlegt werden, erstrecken sich auch auf alle Drittparteien, die vom Marketingpartner direkt oder indirekt beauftragt, unter Vertrag genommen oder anderweitig engagiert werden.

1. Definitionen

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, haben nachstehende Begriffe in diesen AGB die folgenden Bedeutungen:

„Abrechnungsplan“ bezeichnet den Abrechnungsplan der Provision pro Akquise.

„Betreiber“ bezeichnet das Unternehmen, das die Gaming-Marken betreibt, für die der Programmpartner die entsprechende Dienstleistung erbringt.

„Betreiber-Website“ bezeichnet die Websites sowie jegliche weitere Online-Seiten oder Plattformen und mobile Anwendungen, die vom Betreiber unter seiner von der GGL erteilten Online-Gaming-Lizenz angeboten werden, sowie alle hiermit verbundenen Seiten, durch die ein Spieler ein Spielerkonto eröffnen und/oder auf die verbundenen Dienste des Betreibers zugreifen kann.

„Betrug“ bezeichnet betrügerisches Verhalten.

„Dienste“ bezeichnet alle Produkte und Dienste, die den Spielern auf der/den ausgewählten Betreiber-Website/s angeboten werden.

„GGL“ bezeichnet die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, die deutsche Glücksspielbehörde.

„Marketingmaterial“ bezeichnet Banner, Textlinks und sonstiges Marketingmaterial, das dem Marketingpartner übermittelt oder auf sonstige Weise über das StarGames-Partnerprogramm zur Verfügung gestellt und/oder vorab vom Programmpartner schriftlich genehmigt wurde.

„Marketingpartner“ ist ein Unternehmen, das eine Website („Marketingpartner-Website“) bereitstellt, auf der Marketingmaterial des Betreibers platziert und direkt mit der/den Website/s des Betreibers verlinkt wird.

„Marketingpartner-Website“ ist die Website, die im Eigentum des Marketingpartners steht und von diesem betrieben wird.

„Mindesteinzahlungsbetrag“ bezeichnet den für die Provision des Marketingpartners notwendigen, vom Spieler zu zahlenden Mindestbetrag, der für den Marketingpartner nach ordnungsgemäßer Registrierung über die StarGames-Partner-Software ersichtlich und streng vertraulich zu behandeln ist. Der Programmpartner behält sich das Recht vor, diesen Betrag jederzeit durch eine entsprechende Mitteilung über die StarGames-Partner-Software und/oder per E-Mail zu ändern.

„Provision“ ist die gesamte Vermittlungsvergütung, die dem Marketingpartner für seine Teilnahme am StarGames-Partnerprogramm ausgezahlt wird, die ausschließlich auf den Daten des StarGames-Partnerprogramm-Software-Systems basiert und die gemäß dem in diesen AGB dargelegten Abrechnungsmodell ermittelt wird.

„Provision pro Akquise“ („Cost per Acquisition“, „CPA“) bezeichnet das Abrechnungsmodell, bei dem der Marketingpartner eine feste Vermittlungsvergütung für das Abschließen einer vom StarGames-Partnerprogramm definierten Aktion erhält.

„Rechte des geistigen Eigentums“ bezeichnet Rechte am gesamten derzeitigen und zukünftigen geistigen Eigentum des Betreibers, Programmpartners oder jeglicher zugehörigen Drittparteien.

„Spieler“ bezeichnet jede Person, die die Produkte oder Dienste auf der/den aufgelisteten Betreiber-Website/s nutzt, unabhängig davon, ob diese dem/den Tracking-Link/s des Marketingpartners zugeordnet ist/sind oder nicht.

„Spielerkonto“ bezeichnet ein unverwechselbar zugewiesenes Konto, das für einen Spieler angelegt wird, nachdem sich dieser über eine Tracking-URL bei den Diensten angemeldet hat.

„StarGames-Partner“ oder „StarGames-Partnerprogramm“ ist das Marketingprogramm, mit dem das StarGames-Partnerprogramm-Unternehmen (der „Programmpartner“) Marketingpartner anwirbt, um das Marketingmaterial und/oder Kampagnenlinks auf der/den Marketingpartner-Website/s zu platzieren. Marketingpartner erhalten eine zwischen dem Programmpartner und dem Marketingpartner zu vereinbarende Vermittlungsvergütung als Provision.

„StarGames-Partner-Software“ bezeichnet das Zugangsportal unter der URL des StarGames-Partnerprogramms, das von Zeit zu Zeit ersetzt werden kann (mit anderen Webadressen, die der Betreiber besitzt, betreibt oder die in seinem Auftrag zeitweilig betrieben werden, um die Verfügbarkeit dieser Website zu ermöglichen), sowie alle zugehörigen Seiten.

„Tracking-ID“ ist eine unverwechselbare Identifikationsnummer, mit der die Tracking-Links des Marketingpartners und deren Leistung identifiziert werden.

„Tracking-Link“ bezeichnet eine eindeutige Identifizierung durch die Verwendung einer URL, die der Programmpartner exklusiv dem Marketingpartner bereitstellt und anhand derer der Programmpartner, wenn erforderlich, die Aktivitäten vermittelter Spieler überwacht sowie die Provisionen berechnet. Jeder Tracker ist unverwechselbar durch seine Tracking-ID gekennzeichnet.

„Tracking-URL“ bezeichnet einen unverwechselbaren Hyperlink oder ein sonstiges Verweis-Tool, das einen Querverweis auf die Betreiber-Website/s oder Dienste herstellt, und über das der Marketingpartner potenzielle Echtgeldspieler vermittelt. Eröffnet der betreffende Spieler sein Spielerkonto, wird die Tracking-URL automatisch durch die Betreiber-Website/s protokolliert und dadurch der Marketingpartner erfasst.

„Vermittelter Spieler“ bezeichnet jede Person, die dem Tracking-Link des Marketingpartners zugeordnet ist, und die:

  • (i) zuvor noch nicht Spieler beim Betreiber war;
  • (ii) in einem Zielland ansässig ist;
  • (iii) die erforderliche Mindesteinzahlung vorgenommen hat;
  • (iv) gemäß einer Registrierungs- oder Identitätsprüfung, die der Betreiber verlangen kann, vollständig als Spieler akzeptiert wurde;
  • (v) sämtliche, dem Marketingpartner nach ordnungsgemäßer Registrierung beim StarGames-Partnerprogramm mitgeteilten erforderlichen Kriterien erfüllt; und
  • (vi) alle sonstigen vom Programmpartner jeweils eingeführten Qualifizierungskriterien angemessen erfüllt.

Ungeachtet sonstiger Bestimmungen dieser Vereinbarung behält sich der Programmpartner das Recht vor, die vorstehenden Qualifizierungskriterien jederzeit durch entsprechende Mitteilung über die Software und/oder per E-Mail zu ändern.

2. Allgemeines

1. StarGames-Partner (auch bezeichnet als „StarGames-Partnerprogramm“) ist ein Marketingprogramm für die Marke StarGames.de, in dessen Rahmen Marketingpartner angeworben werden, um Marketingmaterial des Betreibers und/oder Kampagnenlinks auf ihrer/ihren eigenen Marketingpartner-Website/s zu platzieren.

2. Die Teilnahme am StarGames-Partnerprogramm unterliegt den nachfolgenden AGB, die zwischen dem StarGames-Partnerprogramm-Unternehmen (im Folgenden bezeichnet als „Programmpartner“) und dem Marketingpartner vereinbart werden.

3. Der Zweck der AGB ist die Regelung der Beziehung zwischen dem Programmpartner, dem Betreiber und dem Marketingpartner.

4. Die Vertragsbeziehung der angeworbenen Marketingpartner besteht mit dem Programmpartner. Die Unternehmensdaten des Programmpartners sind Folgende:

Funstage GmbH.

Wiedner Hauptstraße 94, 1050 Wien, Österreich

E-Mail: partner@stargamespartners.com

5. Allgemeine Anfragen in Bezug auf die Teilnahme am StarGames-Partnerprogramm oder diese Geschäftsbedingungen sind an die oben angegebene E-Mail-Adresse des Programmpartners zu senden.

6. Der Programmpartner stellt im Auftrag der Marke(n) des Betreibers die Marketing- und Tracking-Dienste bereit. Die Unternehmensdaten des Betreibers sind Folgende:

Greentube Malta Ltd.

W Business Centre, Level 4, Triq Dun Karm, Birkirkara, BKR9033, Malta

Marke: StarGames.de

URL: www.StarGames.de

Zielland: Deutschland

7. Der Marketingpartner erkennt an, dass der Betreiber unter einer von der GGL, der deutschen Glücksspielbehörde, erteilten Glücksspiellizenz agiert und dass somit bestimmte Verpflichtungen, die dem Betreiber von der GGL auferlegt werden, auch für den Marketingpartner gelten und von ihm erfüllt werden müssen. Diese Verpflichtungen sind in diesen AGB aufgeführt und durch die Annahme dieser AGB und die weitere Teilnahme am StarGames-Partnerprogramm, verpflichtet sich der Marketingpartner ausdrücklich dazu, diese gesetzlichen Anforderungen einzuhalten.

8. Die AGB können zeitweilig geändert oder ergänzt werden, wenn der Programmpartner dies als angemessen erachtet und/oder regulatorische Entwicklungen oder gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern. Der eingetragene Marketingpartner wird per E-Mail, über die StarGames-Partnerprogramm-Website  https://partner.stargames.de oder die im StarGames-Partnerprogramm verwendete Software über die Änderungen informiert. AGB-Änderungen werden frühestens zwei (2) Geschäftstage nach dem Datum der Veröffentlichung wirksam, sofern der Programmpartner nicht eine sofortige Wirksamkeit festlegt, um gesetzlichen und/oder regulatorischen Verpflichtungen nachzukommen. Unter keinerlei Umständen kann der Marketingpartner diese AGB ohne schriftliche Genehmigung eines ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreters des Programmpartners abändern und/oder ergänzen.

9. Der Marketingpartner willigt ein, dass der Programmpartner und/oder der Betreiber von Zeit zu Zeit Konformitätsprüfungen durchführen und die Websites, Werbemethoden, Traffic-Quellen und die zugehörige Dokumentation des Marketingpartner überprüfen kann. Der Marketingpartner muss bei solchen Überprüfungen uneingeschränkt kooperieren und auf Aufforderung jede angemessene Unterstützung leisten, alle Informationen bereitstellen, die betreffenden Dokumentationen zugänglich machen und die Einhaltung dieser AGB und der geltenden gesetzlichen Verpflichtungen (einschließlich der von der GGL auferlegten Verpflichtungen) nachweisen.

10. Der Marketingpartner bleibt in vollem Umfang verantwortlich und haftbar für jegliche Handlungen und Unterlassungen aller Drittparteien, die er im Zusammenhang mit dem StarGames-Partnerprogramm beauftragt, unter Vertrag nimmt oder anderweitig engagiert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Medienkäufer, Agenturen, Sub-Affiliates, White-Label-Netzwerke, Verleger und Berater. Jede dieser Drittparteien muss diese AGB und alle geltenden Gesetze vollständig einhalten. Der Marketingpartner verpflichtet sich, sicherzustellen, dass alle dieser Drittparteien:

  • auf diese AGB hingewiesen werden und sie einhalten;
  • vertraglich an dieselben Standards und Verpflichtungen gebunden werden, auch in Bezug auf Einhaltung der Werbevorschriften, Verbraucherschutz und Datenschutz; und
  • sich an keinen Handlungen beteiligen, die, wenn sie vom Marketingpartner ausgeführt würden, einen Verstoß gegen diese AGB darstellen würden.

Um alle Zweifel auszuschließen, gilt jeder Verstoß gegen diese AGB durch eine Drittpartei als Verstoß durch den Marketingpartner und der Programmpartner kann alle unter diesen AGB verfügbaren Rechtsmittel entsprechend geltend machen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Schadensersatz, einbehaltene Provisionen und die sofortige Beendigung der Vereinbarung.

3. Vertragsabschluss

1. Damit Marketingpartner am StarGames-Partnerprogramm teilnehmen können, muss der Marketingpartner einen Benutzernamen und ein Passwort, basierend auf den während des Registrierungsvorgangs übermittelten Informationen, festlegen. Der Marketingpartner bleibt zu jedem Zeitpunkt für die Vertraulichkeit und Aktualität seiner Daten verantwortlich und darf diese Informationen Drittparteien nicht zur Verfügung stellen, weil jede Aktivität innerhalb der Benutzereinstellungen des Marketingpartners automatisch dem Marketingpartner zugeordnet wird. Mit der Bestätigung der AGB durch eine Person, die zum betreffenden Zeitpunkt vom Marketingpartner beschäftigt ist oder ihn vertritt, wird davon ausgegangen, dass die AGB vom Marketingpartner gelesen, verstanden, anerkannt und akzeptiert wurden. Nach ihrer Annahme sind diese AGB für den Marketingpartner verbindlich.

2. Vor oder nach der Annahme der AGB werden weitere Angaben und Informationen vom Marketingpartner angefordert, um die Zahlung jeglicher Provisionen zu erleichtern, die im Rahmen des Programms anfallen. Der Marketingpartner muss sicherstellen, dass alle angegebenen Informationen korrekt, vertraulich und aktuell bleiben. Die Weitergabe dieser Informationen an Drittparteien ist strengstens untersagt.

3. Die Registrierungsdaten des Marketingpartners bilden die Basis für die selbst ausgestellten Rechnungen und müssen den Rechnungslegungsstandards entsprechen, insbesondere in Bezug auf den korrekten Namen des Unternehmens oder der registrierten Privatpersonen, Umsatzsteuer- und Steuernummern, sowie offizielle Adressen. Falsch angegebene Daten, die zu einer falschen Steuerberechnung oder inkorrekten Steuerinformationen auf der selbst ausgestellten Rechnung führen, haben den Ausschluss des Marketingpartners aus dem StarGames-Partnerprogramm zur Folge, sofern sie nicht umgehend dem Programmpartner gemeldet werden. Darüber hinaus müssen alle weiteren benötigten Informationen korrekt angegeben werden.

4. Verantwortlichkeit des Programmpartners

1. Der Programmpartner gibt keinerlei Garantien oder Zusicherungen (weder ausdrücklich noch stillschweigend durch Gesetz, Satzung oder anderweitig) hinsichtlich des StarGames-Partnerprogramms, einer Website, einzelner Seiten oder Inhalte, Produkte oder Dienste, die auf diesen dargeboten oder mit diesen verbunden sind, sowie hinsichtlich der Fehlerfreiheit und ununterbrochenen Bereitstellung der Betreiber-Website, der Programmpartner-Software, der Systeme, Netzwerke, Software oder Hardware des Programmpartners (oder Dritter, die diese dem Programmpartner bereitstellen) oder in Bezug auf deren Qualität, Marktgängigkeit, Zweckdienlichkeit oder Eignung aller oder einzelner der vorgenannten Elemente. Sofern in diesen AGB nichts anderes ausdrücklich festgelegt ist, sind hiermit alle Garantien, Zusicherungen, Erklärungen und stillschweigenden Geschäftsbedingungen im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Darüber hinaus sind weder der Programmpartner noch dessen Anbieter oder Verkäufer verpflichtet, Backup-Systeme, Netzwerke, Software oder Hardware zu unterhalten.

2. Der Programmpartner stellt dem Marketingpartner eine Auswahl von Werbeinstrumenten wie z. B. Logos, Banner, Grafiken und sonstige verkaufsfördernde Tools (im Folgenden bezeichnet als „Marketingmaterial“) zur Verfügung. Ab der Implementierung jeglichen Marketingmaterials auf der Marketingpartner-Website bietet der Marketingpartner den Nutzern der Marketingpartner-Website die Möglichkeit, direkt auf die Betreiber-Website/s zuzugreifen. Der Programmpartner ist jederzeit berechtigt, Marketingmaterial zu verändern, einzuschränken und/oder neues Marketingmaterial bereitzustellen.

3. Der Programmpartner trägt alle etwaigen Kosten, die in Verbindung mit der grafischen Darstellung des/der Links entstehen.

4. Der Programmpartner verwaltet die über die Links generierten vermittelten Spieler sowie den Gesamtbetrag der über die Links verdienten Provisionen, stellt dem Marketingpartner online die Leistungsstatistik zur Verfügung und regelt den gesamten geschäftsbezogenen Kundendienst.

5. Der Programmpartner behält sich das Recht vor, die Provisionsvereinbarung jederzeit durch Mitteilung an den Marketingpartner über die in den Marketingpartner-Daten hinterlegte E-Mail-Adresse zu ändern. Der Programmpartner ist dafür verantwortlich, die Änderung der Provisionsvereinbarung des Marketingpartners mindestens (2) Geschäftstage im Voraus bekannt zu geben, sofern nicht vom Programmpartner ausdrücklich anders angegeben.

5. Verantwortlichkeit des Marketingpartners

1. Der Marketingpartner erklärt sich damit einverstanden, dass die Vorschriften in Art. 10 Abs. 1 und Art. 10 Abs. 2 (Informationspflichten) sowie Art. 11 Abs. 1 (Abgabe einer Bestellung) der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr 2000/31/EG auf diese Vereinbarung keine Anwendbarkeit finden.

2. Der Marketingpartner ist dafür verantwortlich, die StarGames-Partner-Software regelmäßig aufzurufen und die AGB einzusehen und/oder die korrekte E-Mail-Adresse anzugeben, um Mitteilungen über etwaige AGB-Änderungen zu erhalten, die der Programmpartner von Zeit zu Zeit in Übereinstimmung mit diesen AGB versenden kann.

3. Der Marketingpartner darf nur Spieler anwerben oder vermitteln, die in dem Zielland gemäß den Betreiberinformationen unter Punkt 2 („Zielland“) dieser AGB ansässig sind. Der Programmpartner behält sich das Recht vor, das Konto des Marketingpartners zu schließen, dauerhaft oder vorübergehend zu sperren sowie jegliche hiermit verbundenen Provisionen einzubehalten oder auszusetzen, falls der Marketingpartner versucht, Spieler außerhalb des Ziellands anzuwerben oder zu vermitteln.

4. Die fortgesetzte Teilnahme und/oder Aktivität im StarGames-Partnerprogramm seitens des Marketingpartners über drei (3) Geschäftstage ab dem in Punkt 4.5 angegebenen Mitteilungszeitraum hinweg wird als rechtlich bindende Akzeptanz der geänderten AGB angesehen.

5. Der Marketingpartner darf keine Eintragung oder den Versuch einer Eintragung von Domainnamen vornehmen, die den Marken oder Seiten des Betreibers oder sonstiger verbundener Unternehmen gleichen oder eine verwechselbare Ähnlichkeit aufweisen (einschließlich jeglicher Falschschreibungen oder phonetischer Abweichungen). Falls der Marketingpartner einen solchen Domainnamen registriert, fordert der Programmpartner den sofortigen Transfer aller betroffenen Domainnamen an den Programmpartner oder an eine vom Programmpartner ausgewählte Drittpartei auf Kosten des Marketingpartners.

6. Der Marketingpartner darf keine Schlagworte (einschließlich Meta-Tag-Schlagworten), Suchbegriffe oder sonstigen Identifikatoren für die Verwendung in Suchmaschinen, Portalen, gesponserten Werbediensten oder sonstigen Such- oder Empfehlungsdiensten platzieren, kaufen oder registrieren, die den Marken des Programmpartners, des Betreibers oder von Drittparteien gleichen, ähneln oder diese assoziieren.

7. Der Marketingpartner wird nur vom Programmpartner genehmigte Werbematerialien (Banner, Mailer, Bilder, Logos, Mikrospiele, Pagepeels, Inhalte und andere Formate) verwenden und weder deren Erscheinungsbild verändern, noch mithilfe anderer als den in der StarGames-Partner-Software verfügbaren Werbematerialien auf den Programmpartner oder den Betreiber verweisen.

8. Der Marketingpartner garantiert, dass das auf der Marketingpartner-Website dargestellte Material nicht gegen Rechte Dritter (einschließlich Urheberrechte, Patente, Markenrechte, des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder anderer Rechte – im Folgenden „geistiges Eigentum“) verstößt.

9. Der Marketingpartner darf die Website des Programmpartners oder des Betreibers weder vollständig noch teilweise kopieren oder nachahmen oder die Betreiber-Website im Ganzen oder in Teilen als Frame einbetten. Der Marketingpartner darf keine Eintragung oder den Versuch einer Eintragung von Logos, Marken, Handelsnamen, Zeichen oder Symbolen, Design, Domainnamen oder ähnlichem Material mit identifizierendem Charakter vornehmen und keine Websites, Gruppen, Profile (insbesondere, jedoch nicht beschränkt auf www.facebook.com) einrichten oder anlegen, die geistiges Eigentum des Programmpartners, des Betreibers oder einer Drittpartei enthalten, eine verwechselbare Ähnlichkeit damit aufweisen oder daraus bestehen.

10. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Marketingpartners, sicherzustellen, dass der gesetzte Link vollumfänglich dem in allen betroffenen Ländern jeweils anwendbaren Recht entspricht, und den Programmpartner gegenüber sämtlichen Klagen, Ansprüchen, Forderungen, Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden, Kosten und/oder Aufwendungen schadlos zu halten, die (direkt oder indirekt) aus einem Verstoß gegen das geltende Gesetz resultieren. Weiterhin erklärt und versichert der Marketingpartner, während seiner Teilnahme am StarGames-Partnerprogramm jegliche anwendbaren Gesetze einzuhalten, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf den Glücksspielstaatsvertrag 2021 sowie jedwede Gesetze oder Leitlinien zu Datenschutz, Marketing und Werbung von Glücksspiel-Aktivitäten, die zeitweilig von den deutschen Behörden verabschiedet werden.

11. Der Marketingpartner erklärt sich damit einverstanden, dass jegliche Darstellungen oder andere Marketingmaterialien, die außerhalb der StarGames-Partner-Software verwendet werden, schriftlich per E-Mail durch einen Vertreter des Programmpartners genehmigt werden müssen.

12. Der Marketingpartner garantiert, dass die dem Programmpartner im Online-Anmeldeformular mitgeteilten Informationen in jeder Hinsicht wahrheitsgemäß und vollständig sind. Bei einer vollständigen oder teilweisen Änderung dieser Daten wird der Marketingpartner die Informationen unverzüglich aktualisieren.

13. Der Marketingpartner bestätigt, dass er die Marketingpartner-Website unter seinem eigenen Namen betreibt und ohne Einschränkungen befugt ist, darüber zu verfügen.

14. Der Marketingpartner trägt sämtliche für die Implementierung des Links anfallenden Kosten. Darüber hinaus verpflichtet sich der Marketingpartner, die Kosten in Verbindung mit dem Zugriff auf die Marketingpartner-Website sowie der Darstellung und/oder Bereitstellung des Marketingmaterials zu tragen.

15. Der Marketingpartner ist für die ordnungsgemäße technische Einbindung des Links und den technischen Betrieb der Marketingpartner-Website verantwortlich.

16. Der Marketingpartner ist für die Entwicklung, den Betrieb und die Wartung der Marketingpartner-Website sowie für das gesamte auf der Marketingpartner-Website erscheinende Material verantwortlich.

17. Der Marketingpartner erklärt sich damit einverstanden, dass Tracking-Links der ausschließlichen Nutzung durch den Marketingpartner dienen und der Marketingpartner die Tracking-ID oder etwaige Provisionen nicht ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des Programmpartners an Dritte abtreten bzw. (je nach Fall) unterlizenzieren darf.

18. Der Marketingpartner sichert zu, dass er die Zweckmäßigkeit der Vermarktung der Betreiber-Website/s oder -Dienste, für die der Programmpartner eine Dienstleistung erbringt, unabhängig bewertet hat.

19. Der Marketingpartner hat alle geltenden Gesetze und Vorschriften, die seine Aktivitäten betreffen, unabhängig bewertet und zu seiner vollsten Zufriedenheit sichergestellt, dass seine Teilnahme am StarGames-Partnerprogramm nicht gegen anwendbare Bestimmungen oder Gesetze verstößt.

20. Wenn es sich beim Marketingpartner um ein Vorstandsmitglied, einen leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Handlungsbevollmächtigten des Programmpartners bzw. eines seiner Tochter-, Mutter- oder verbundenen Unternehmen oder eines Zulieferers, Anbieters oder Betreibers handelt, ist diesem die Teilnahme am Partnerprogramm oder die direkte oder indirekte Nutzung jeglicher Betreiber-Websites zu keinerlei anderen Zwecken gestattet, als den im Rahmen seines Beschäftigungsverhältnisses erforderlichen. In ähnlicher Weise ist es Angehörigen eines Mitarbeiters des Betreibers (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ehepartner, Eltern, Kinder und/oder Geschwister) nicht gestattet, am StarGames-Partnerprogramm teilzunehmen oder die Website/s des Betreibers direkt oder indirekt zu nutzen, sofern der Marketingpartner nicht über eine vorherige schriftliche Genehmigung des Programmpartners oder des (vom Spieler genutzten) Betreibers verfügt.

21. Der Marketingpartner erklärt, dass er diese Vereinbarung zu geschäftlichen Zwecken sowie in seiner Eigenschaft als Rechtsperson eingeht und nicht als „Verbraucher“ im Sinn der anwendbaren Verbraucherschutzgesetze angesehen werden kann.

22. Der Marketingpartner darf die Website/s und/oder Dienste oder Marken des Betreibers (ohne schriftliche Genehmigung durch den Programmpartner) auf keine Weise bewerben, wie etwa:

  • (i) auf einer Website, auf welcher der Betreiber jegliche Betreiber-Websites bewirbt;
  • (ii) in oder über Internetsuchmaschinen, in denen oder über die der Betreiber jegliche Betreiber-Websites bewirbt; und
  • (iii) auf sonstige Weise, die dazu führt, dass der Marketingpartner in Bezug auf das Bewerben einer Betreiber-Website mit dem Betreiber in einen Wettbewerb tritt, oder
  • (iv) wenn der Programmpartner verlangt, dass der Marketingpartner dies unterlässt.

23. Im Falle eines Verstoßes gegen eine geltende Vorschrift oder eine in diesen AGB festgelegte Verpflichtung durch den Marketingpartner, die behördliche Prüfungen, Untersuchungen oder Sanktionen durch die GGL zur Folge haben, verpflichtet sich der Marketingpartner zu uneingeschränkter Kooperation mit dem Programmpartner und der zuständigen Behörde. Darunter fällt unter anderem die zeitgerechte Bereitstellung korrekter Informationen, Dokumentationen und jeglicher Bestätigung, die vom Programmpartner berechtigterweise angefordert wird, um behördliche Reaktionen, Prüfungen oder von der GGL initiierte Untersuchungen zu erleichtern.

24. Der Marketingpartner stellt sicher, dass die Marketingpartner-Website keine sexuell expliziten Inhalte bewirbt, sich nicht an Kinder oder Minderjährige richtet, keine Gewalt, keine Diskriminierung aufgrund von Ethnie, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung oder sexueller Orientierung und keine rechtwidrigen Handlungen fördert, nicht an Einwohner unbefugter Länder gerichtet ist oder gegen Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich der geistigen Eigentumsrechte des Betreibers, verstößt.

25. Der Marketingpartner darf Drittparteien weder direkt noch indirekt bei Folgendem unterstützen, sie hierzu autorisieren oder ermutigen:

i. Entwicklung und/oder Implementierung von Marketing- und/oder PR-Strategien, deren direktes oder indirektes Ziel die Vermarktung des Betreibers, der Betreiber-Website/s und/oder der Marketingpartner-Software ist und die so gestaltet sind, dass sie sich an Personen unter 18 Jahren richten;

ii. Platzierung von Marketingmaterial auf Online-Websites oder sonstigen Medien, einschließlich der Marketingpartner-Website, platzieren, deren Inhalt und/oder Material bzw. deren Verlinkungen:

  • verleumderischer, böswilliger, diskriminierender, obszöner, gesetzeswidriger, sexuell expliziter, pornografischer oder gewalttätiger Natur sind, oder die nach dem alleinigen Ermessen des Programmpartners auf sonstige Weise ungeeignet oder unerwünscht sind oder eine wesentliche Rufschädigung für den Betreiber bedeuten können;
  • ikonische oder drogenbezogene Darstellungen enthalten, einschließlich Darstellungen von Personen, die für Drogenkonsum oder gewalttätiges Verhalten bekannt sind oder unter dem Einfluss von Alkohol Glücksspiele spielen;
  • Symbole enthalten, die mit Marihuana, Alkohol oder illegalen Substanzen assoziiert werden.

iii. Verwendung von Marketingmaterial, das:

  • falsche, irreführende oder übertriebene Aussagen in Bezug auf Gewinnchancen oder Gewinnbeträge enthält;
  • suggeriert, dass das Ergebnis des Glücksspiels von den Fähigkeiten, Entscheidungen oder Handlungen des Spielers beeinflusst werden kann;
  • impliziert, dass Glücksspiel eine geeignete oder garantierte Lösung für finanzielle, soziale, persönliche oder berufliche Probleme darstellt;
  • Glücksspiel als eine Alternative zu Erwerbsarbeit oder als eine sichere Einnahmequellen darstellt;
  • den Eindruck erzeugt, dass Glücksspiel des sozialen Status, die Attraktivität oder die Beliebtheit von Personen fördert;
  • vorgibt, dass Glücksspiel für das tägliche Leben unerlässlich sei und Vorrang vor Familie, Arbeit oder sozialen Verpflichtungen haben sollte;
  • Glücksspiel als redaktionell gestalteten Inhalt darstellen, um Konsumenten einen falschen Eindruck hinsichtlich journalistischer Unabhängigkeit zu verschaffen.

iv. Platzierung von Marketingmaterial auf jeglichen Online-Websites oder sonstigen Medien, einschließlich der Marketingpartner-Website, deren Inhalte und/oder Materialien bzw. deren Verlinkungen:

  • a. die geistigen Eigentumsrechte Dritter, einschließlich des Betreibers, verletzen;
  • b. die Website/s des Programmpartners oder des Betreibers vollständig oder teilweise kopieren oder nachahmen;
  • c. den Programmpartner oder den Betreiber herabwürdigen oder auf sonstige Weise deren Geschäftswert oder Ruf schädigen;
  • d. jegliche Seiten der Programmpartner- und/oder Betreiber-Website/s vollständig oder teilweise als Frame einbinden, einschließlich des Formulars zur Spielerregistrierung;

v. Lesen, Abfangen, Verändern, Aufzeichnen, Umleiten, Interpretieren oder Ausfüllen des Inhalts eines elektronischen Formulars oder sonstigen von Drittpersonen an den Programmpartner übermittelten Materials;

vi. Veränderungen, Umleitungen oder Störungen des Betriebs oder der Zugänglichkeit der Betreiber-Website/s oder einzelner Seiten hiervon auf jegliche Weise;

vii. Registrierung als Spieler im Auftrag Dritter bzw. Unterstützung oder Autorisierung Dritter, sich als Spieler zu registrieren (sofern dies nicht durch Bewerben der Betreiber-Website/s und Dienste gemäß vorliegender Vereinbarung erfolgt);

viii. Ergreifen von Maßnahmen, die einen Spieler über die Beziehung zwischen dem Programmpartner und dem Marketingpartner und/oder einer oder mehreren Drittparteien bzw. über das Eigentum an oder den Betrieb der Betreiber-Website/s oder Dienste, über die Funktionen oder Transaktionen erfolgen, irreleiten können. Sonstige den Betreiber betreffende Offenlegungen und/oder Bezugnahmen auf den Betreiber bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Programmpartners;

ix. Zustellung oder Veröffentlichung jeglicher Werbungen, Nachrichten und/oder Werbeinhalte, die Betreiber-Website/s oder Dienste, Rechte des geistigen Eigentums oder Marken des Betreibers rund um die oder in Verbindung mit der Anzeige der Betreiber-Website/s und/oder einzelner Teile oder Seiten hiervon bewerben (z. B. durch, jedoch ohne Beschränkung auf: Framing-Techniken oder Technologien, Pop-up- oder Pop-under-Fenster oder Werbeeinblendungen);

x. Ermöglichen, dass die Betreiber-Website/s (bzw. Teile oder Seiten einer solchen Website) im Browser eines Besuchers oder an sonstiger Stelle für den Zugriff auf die Dienste geöffnet werden, ohne dass der Besucher auf einen im Marketingmaterial enthaltenen oder zum Marketingmaterial gehörenden Banner- oder Textlink klickt;

xi. Versuche, Traffic von oder auf einer Online-Seite oder sonstigen am StarGames-Partnerprogramm teilnehmenden Stelle abzufangen oder umzuleiten (z. B. durch vom Benutzer installierte Software);

xii. Nutzung jedweder Mittel zum Bewerben der Betreiber-Website/s, deren Optik oder sonstige Darstellung der/den Betreiber-Website/s vollständig oder teilweise gleicht oder ähnelt, sowie die Nutzung jeglicher Hilfsmittel oder Seiten, um den Eindruck zu erwecken, dass es sich bei diesen Seiten um die Betreiber-Website/s (oder einen Teil der Betreiber-Website/s) handelt;

xiii. Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen und/oder geltenden Vorschriften für Suchmaschinen oder Kundenfeedback-Funktionalitäten von Online-Einzelhändlern;

xiv. Versuche, mit einem oder mehreren Spielern direkt oder indirekt auf der/den Betreiber-Website/s zu kommunizieren, um diese zu animieren, eine nicht vom Betreiber betriebene Website zu besuchen, oder um durch jedwede Mittel, einschließlich, aber nicht beschränkt auf E-Mails, Chats usw., sonstige Ziele zu verfolgen, die der Programmpartner nicht zuvor ausdrücklich genehmigt hat.

xv. Nutzung von Werbesprache oder -strategien, die Zeitdruck oder psychologische Dringlichkeit erzeugen (wie Countdowns oder zeitbeschränkte Angebote);

xvi. Ausnutzen von kulturellen Überzeugungen oder Aberglauben in Bezug auf Glück oder Glücksspiel;

xvii. Vorgeben, dass der Erwerb von Fähigkeiten oder Erfahrungen die Gewinnchancen im Glücksspiel erhöht;

xviii. Darstellung von Glücksspiel als Mittel zur Überwindung von Schulden oder wirtschaftlichen Notlagen;

xix. Verweise auf oder Werbungen für die Nutzung von Sofortkrediten, finanziellen Anreizen oder Echtgeld-Token, die ein Glücksspiel auf Kredit suggerieren oder implizieren.

26. Der Marketingpartner verpflichtet sich, unabhängig davon, ob er selbst oder durch einen von ihm beauftragten Dritten handelt, sicherzustellen, dass jede Website oder Plattform, auf der die Betreiber-Websites angezeigt werden, ausschließlich Glücksspielangebote von Betreibern verlinken, die über eine gültige, von der GGL ausgestellte Lizenz verfügen. Darüber hinaus muss, wenn ein Nutzer eine derartige Website aufruft, ein klarer, leicht erkennbarer Hinweis auf die Vergütung des Marketingpartners – im Falle einer Spielerregistrierung oder Aktivität bei einem der aufgeführten Glücksspielanbieter – sichtbar sein.

27. Wenn der Programmpartner zu dem Schluss gelangt, dass der Marketingpartner selbst oder durch Dritte gegen einen der vorgenannten Punkte verstößt, ist der Marketingpartner verpflichtet, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe des größeren der folgenden Beträge zu zahlen:

  • a. jegliche durch den Marketingpartner erwirtschafteten Provisionen; oder
  • b. jegliche Verluste, Kosten oder Schäden, die dem Programmpartner und/oder dem Betreiber durch diesen Verstoß entstanden sind, zur Vermeidung von Zweifeln einschließlich aller Bußgelder, Strafen oder sonstigen finanziellen Sanktionen, die als direkte oder indirekte Folge der Handlungen oder Unterlassungen des Marketingpartners von der GGL oder einer anderen zuständigen Behörde verhängt werden. Der Programmpartner kann diese Strafe mit jeglichen fälligen oder zahlbaren Beträgen verrechnen, die dem Marketingpartner in Verbindung mit diesen AGB zustehen.

Der Programmpartner ist ebenfalls berechtigt, diese Vereinbarung in Folge eines solchen Verstoßes mit sofortiger Wirkung zu kündigen, sobald eine entsprechende Mitteilung eingeht.

6. Betrug

1. Wenn der Programmpartner feststellen kann, dass eine oder mehrere der folgenden betrügerischen Aktivitäten stattgefunden haben oder gerade stattfinden, ist er berechtigt, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und gegen den Marketingpartner eine Vertragsstrafe in Höhe des gesamten erwirtschafteten Provisionsanspruchs zur Abgeltung entstandener Schäden zu verlangen:

i. Betrügerische Handlungen der Spieler, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rückbelastungen, Übermittlung inkorrekter Spielerdaten, Teilnahme minderjähriger Spieler, Chip-Dumping, Geldwäsche;

ii. Betrügerische Handlungen des Marketingpartners, unter anderem folgende Situationen: der Marketingpartner und der Spieler weisen dieselbe IP-Adresse auf, bei dem Spieler handelt sich um einen direkten Verwandten des Marketingpartners, seitens des Programmpartners bestehen Zweifel hinsichtlich der wahren Identität des Marketingpartner, oder der Marketingpartner kann dem Programmpartner keinen angemessenen Identitätsnachweis erbringen.

iii. Betrügerische Traffic-Aktivitäten, insbesondere, jedoch nicht beschränkt auf:

  • a. jegliche simulierten neuen Spieler,
  • b. jede Form der Selbstvermittlung,
  • c. jegliche simulierte Einführung eines Spielers über die Tracker-ID des Marketingpartners,
  • d. jede doppelte Einführung eines einzelnen, bereits eingeführten Spielers,
  • e. jede vorgetäuschte Einführung,
  • f. jede Akquisition von Spielern und/oder Daten durch ungesetzliche Mittel oder ähnliche Handlungen,
  • g. jede direkte Initiative, Benutzern einen Anreiz zu bieten, eine Reihe von Handlungen auszuführen, die eine Provision für den Marketingpartner generieren würden. Dieser Anreiz kann aus einem Austausch von Diensten oder Geldangeboten bestehen,
  • h. Spieler, die durch den Einsatz illegaler Hilfsmittel und Verstöße gegen die Marketingmethoden generiert wurden, Spam, Erstellung falscher Spielerkonten und unbefugte Nutzung jeglicher Konten Dritter, geheime Absprachen, Mehrfachanmeldungen mit derselben E-Mail-Adresse, fortlaufende Namen oder Namensmuster, eine hohe Anzahl von Anmeldungen über eine bestimmte Website innerhalb kurzer Zeit,
  • i. Anmeldungen von Mitarbeitern oder anderen Parteien, die mit dem Marketingpartner in Verbindung stehen,
  • j. Manipulation des Dienstes oder Systems, jegliche Abwandlungen oder Veränderungen des bereitgestellten Marketingmaterials sowie des geistigen Eigentums.

2. Die Entscheidung, ob etwas als betrügerischer Traffic (Fraud Traffic) einzustufen ist oder nicht, liegt allein im Ermessen des Programmpartners, und zwar unabhängig davon, ob dem Programmpartner tatsächlich ein Schaden entstanden ist oder nicht.

3. Sollte der Programmpartner zu der Annahme gelangen, dass bezüglich der Provisionserwirtschaftung betrügerische Handlungen stattgefunden haben, wird der Vertreter des Programmpartners oder ein Mitglied seines Betrugsbekämpfungsteams den Marketingpartner unverzüglich über die Art des Betrugs und die Identität des Betrügers informieren. Der Partner hat die Situation innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden ab dieser Mitteilung zu bereinigen. Wenn die Situation nicht innerhalb dieser 48 Stunden zur Zufriedenheit des Programmpartners geklärt werden kann, ist der Programmpartner berechtigt, die Vereinbarung mit dem Marketingpartner mit sofortiger Wirkung zu kündigen und jegliche ausstehenden Provisionszahlungen einzubehalten, die nach dem unzufriedenstellenden Ausgang der Abhilfemaßnahmen nach der gesetzten 48-stündigen Frist generiert wurden.

4. Sollte der Programmpartner darüber Kenntnis erlangen, dass der Marketingpartner aus nicht genehmigten oder nicht verifizierten Quellen Traffic generiert (einschließlich Quellen von Drittparteien, die nicht im Voraus vom Programmpartner verifiziert oder genehmigt wurden) – unter anderem Incentive-Traffic, bezahlte Umfragen, illegale Mailinglisten oder über die Dienste Dritter gekaufter Traffic –, so gilt dieser Traffic als unzulässig und der Programmpartner kann die Vereinbarung nach eigenem Ermessen kündigen oder aussetzen und alle damit verbundenen Provisionen einbehalten. Wenn derartiger Traffic gegen die Vorschriften der GGL verstößt, kann dies auch dazu führen, dass die uneingeschränkte Kooperation des Marketingpartners bei behördlichen Untersuchungen gemäß dieser AGB erforderlich wird.

7. Berichte – Datenschutz

1. Der Programmpartner stellt jedem Marketingpartner Online-Berichte mit Detailangaben zu Registrierungen, neuen vermittelten Spielern sowie zahlbaren Provisionen für jeden Betreiber zur Verfügung, den der Marketingpartner bewirbt.

2. Der Programmpartner bietet den Marketingpartnern die Möglichkeit, online auf diese Informationen zuzugreifen. Sollte dies zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht möglich sein, unternimmt der Programmpartner bestmögliche Anstrengungen, die Verfügbarkeit des Systems für den Marketingpartner innerhalb einer zumutbaren Frist wiederherzustellen. Es gilt als vereinbart, dass der Zugriff auf das System keine Grundvoraussetzung für die Teilnahme am StarGames-Partnerprogramm ist.

3. Der Programmpartner erachtet die Privatsphäre (Datenschutz), Informationssicherheit und Zuverlässigkeit als unerlässlich für den Erfolg des StarGames-Partnerprogramms. Daher beinhalten die Berichte keine Spielerinformationen, die als personenbezogene Daten gemäß (i) den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG („DSGVO“), (ii) dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz vom 30. Juni 2017 zur Umsetzung der DSGVO und (iii) den Richtlinien oder ähnlichen Gesetzen, die von den zuständigen Datenschutzbehörden und Glücksspiel-Regulierungsbehörden in ihrer jeweils anwendbaren Form erlassen wurden, gelten.

8. Auszahlung

1. Die Provision wird zweimal innerhalb eines Kalendermonats (jeweils am 1. und am 15. des Monats, dem „Provisionsabrechnungsdatum“) gemäß dem Abrechnungsmodell des Marketingpartners berechnet, nachdem der Marketingpartner den Registrierungsprozess abgeschlossen und/oder der Programmpartner zusätzliche Tracking-Links aktiviert hat.

2. Das Abrechnungsmodell CPA („Cost per Acquisition“ oder „Provision pro Akquise“) basiert auf einem festen Betrag für jeden neu vermittelten Spieler, den der Marketingpartner über seine Tracker-ID übermittelt. Die CPA-Berechnung kann abhängig von der Konfiguration der CPA-Provisionsvereinbarung an unterschiedlichen Punkten der Akquisition erfolgen. Die Konfiguration kann abhängig von den Kriterien auch spezifisch für die Akquisition von Spielern eingerichtet werden, die ein vertikales Produkt nutzen (Slots), dies ist jedoch in der Provisionsvereinbarung dargelegt und kann in der StarGames-Partnerprogramm-Software eingesehen werden.

Jegliche durch betrügerischen Traffic (wie in Abschnitt 6 dargelegt) generierte Akquisition von Spielern wird bei der Provisionsberechnung nicht berücksichtigt.

3. Gemäß den gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen des jeweiligen Landes können zu einem späteren Zeitpunkt andere Abrechnungsmodelle verfügbar sein. Dies liegt im Ermessen des Vertreters des Programmpartners. In einem solchen Fall kann sich der Marketingpartner an den Vertreter des Programmpartners wenden, um zu besprechen, ob andere mögliche Abrechnungsmodelle verfügbar sind.

4. Der Betreiber behält sich das Recht vor, das Provisionsabrechnungsmodell eines Marketingpartners im Hinblick auf zukünftige Vermittlungen und, falls erforderlich, auf bestehende Vermittlungen von Benutzern insbesondere aus einem der folgenden Gründe zu ändern:

  • i. Nichterfüllung,
  • ii. Inaktivität,
  • iii. verdächtige betrügerische Aktivität.

Änderungen sind dem Marketingpartner per E-Mail, an die vom Marketingpartner angegebene Kontaktadresse, mitzuteilen.

5. Sollte der Verdacht bestehen, dass mit betrügerischen Mitteln versucht wurde, die Provision zu erhöhen, kann der Programmpartner die Zahlung der betreffenden Provision sowie sämtlicher zukünftiger Provisionen zurückhalten, bis er überzeugt ist, dass keine betrügerischen Mittel angewandt wurden. Falls tatsächlich betrügerische Methoden angewandt wurden, wird die betreffende Provision nicht ausbezahlt und die Vereinbarung mit dem Marketingpartner fristlos gekündigt.

6. Die Provision wird vom Programmpartner an den Marketingpartner gezahlt. Sofern möglich, erfolgt dies mithilfe der vom Marketingpartner gewählten Zahlungsmethode innerhalb von einem (1) Monat nach dem Provisionsabrechnungsdatum. Wenn die Zahlungsmethode oder die Unternehmensinformationen des Marketingpartners (u.a. offizieller Name des Unternehmens, USt-Nr., Anschrift) vom Marketingpartner innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden vor dem Provisionsabrechnungsdatum geändert werden, erfolgt die Zahlung erst zum nächsten Provisionsabrechnungsdatum. Der Programmpartner haftet nicht für Verzögerungen aus technischen Gründen oder aufgrund von Ursachen und Ereignissen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Programmpartners oder des Betreibers liegen.

7. Zur Auszahlung der Provision muss ein Mindestbetrag von fünfzig Euro (50,00 EUR) erreicht worden sein. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, wird die Provision in den Folgezeitraum übertragen, bis der Betrag von fünfzig Euro (50,00 EUR) erreicht wurde.

8. Die Verantwortung für sämtliche in Verbindung mit jeglichen Zahlungen an den Marketingpartner zu entrichtenden Steuern, verbleibt zu jedem Zeitpunkt ausschließlich beim Marketingpartner. Der Marketingpartner ist für die Einhaltung etwaiger Vorschriften, die Anmeldung und Zahlung von Einkommensteuer und ähnlichen Steuern auf das aus dieser Vereinbarung erzielte Einkommen sowie für das Einziehen und Abführen der Einkommensteuer und der Sozialversicherungsbeiträge etwaiger Mitarbeitern des Marketingpartners verantwortlich. Sofern Umsatzsteuer (USt) oder eine andere Art der Verkaufs-, Glücksspiel- oder Mehrwertsteuer anfällt, ist der Marketingpartner für die Einhaltung etwaiger Bestimmungen, das Anmelden der Steuer sowie das Einziehen und Abführen der Steuer in dem Land, in dem die Dienste erbracht werden, verantwortlich und erkennt an, dass sich die Zahlungen, die er erhält, inklusive USt, Verkaufs- oder Mehrwertsteuer verstehen.

9. Der Marketingpartner hat alle anwendbaren Gesetze sowie alle vom Programmpartner über die Betreiber-Website des Betreibers oder anderweitig mitgeteilten Richtlinien in Bezug auf Geldwäsche und/oder Erträge aus Straftaten einzuhalten.

10. Die Standardprovision wird mittels der ausgestellten Rechnungen ausgezahlt. Die Währung für alle Rechnungen und Zahlungen im Rahmen dieser Vereinbarung ist der Euro. Sollte stattdessen eine Tätigkeitsübersicht des Marketingpartners erforderlich sein und auf Anfrage vom Programmpartner akzeptiert werden, kann die Zahlung nur gegen Vorlage der Rechnung bis spätestens 15 Tage nach dem jeweiligen Provisionsabrechnungsdatum erfolgen. Bei Genehmigung durch den Programmpartner wird die Zahlung nach 15 Tagen gutgeschrieben und gemäß der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsmethode ausgeführt.

11. Die Bankgebühren für internationale Geldüberweisungen werden gemeinsam getragen. Der Programmpartner zahlt die Gebühren für den Zahlungsauftrag, während der Marketingpartner die Gebühren jeglicher Zwischenbanken (sowie seiner eigenen Bank, sofern erhoben) zahlt. Die Gebühren der Zwischenbank werden vom Überweisungsbetrag an den Marketingpartner abgezogen.

9. Geistiges Eigentum

1. Darunter sind alle Rechte in Bezug auf bestehende und zukünftige Patente, Marken, Designrechte, Dienstleistungsmarken, Handelsaufmachungen, Handels- oder Firmennamen (einschließlich Domainnamen), eingetragene Designs, Urheberrechte (einschließlich Rechte an Computersoftware), Urheberpersönlichkeitsrechte, Rechte an Datenbanken, Formate und Topografien (unabhängig davon, ob es sich jeweils um ein eingetragenes Recht handelt oder ein Antrag auf Eintragung gestellt wurde), das Know-how, die Betriebsgeheimnisse und Vertrauensrechte zu verstehen sowie alle sonstigen weltweit existierenden Rechte und Schutzarten vergleichbarer Art oder Wirkung, und zwar für die gesamte Restdauer sowie für etwaige Verlängerungen und/oder Erneuerungen dieser Rechte. Dies umfasst auch die Worte „STARGAMES“ (in jeder Schreibweise, Schriftart sowie jedem Format) und/oder jegliche Logos sowie sämtliche Marken, Domainnamen oder Handelsnamen, die den Marken der Betreiber (oder Teilen davon) oder sonstigen Namen oder Marken, die der Betreiber oder jegliche Drittparteien jeweils besitzen, zum Verwechseln ähnlich sind oder aus diesen bestehen.

2. Der Marketingpartner akzeptiert, dass alle Rechte des geistigen Eigentums alleiniges Eigentum des Programmpartners oder dessen Betreibers sind. Des Weiteren erkennt der Marketingpartner an, dass es ihm nicht gestattet ist, diese Rechte ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des Programmpartners an Dritte zu vermieten, zu verkaufen, zu lizenzieren und/oder weiterzugeben.

10. Kündigung

1. Diese Vereinbarung beginnt mit der ersten Registrierung des Marketingpartners und bleibt so lange in Kraft, bis sie gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung gekündigt wird. Die Kündigung kann durch jede der Parteien aus beliebigem Grund erfolgen. Für die Zwecke der Benachrichtigung über die Kündigung wird eine Zustellung per E-Mail als schriftliche und unmittelbare Form der Benachrichtigung angesehen.

2. Kündigung durch den Marketingpartner: Der Marketingpartner kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen unmittelbar durch schriftliche Mitteilung an den Programmpartner kündigen. Eine solche Mitteilung wird als ordnungsgemäß zugestellt angesehen, wenn der Marketingpartner eine E-Mail mit dem Betreff „Kündigung StarGames-Partnerprogramm“ an die angegebene E-Mail-Adresse des Programmpartners sendet. Die Kündigung beendet die Teilnahme des Marketingpartners am StarGames-Partnerprogramm in vollem Umfang. Unmittelbar nach der Kündigung:

  • i. muss der Marketingpartner das Marketingmaterial des Betreibers von seinen Websites entfernen und jegliche Links von den Marketingpartner-Websites oder anderen Online-Aktivitäten auf die Betreiber-Website/s deaktivieren.
  • ii. enden sämtliche Rechte und Lizenzen, die dem Marketingpartner gemäß diesen AGB eingeräumt wurden, fristlos.
  • iii. muss der Marketingpartner dem Programmpartner, gemäß dessen Anweisung, sämtliche vertraulichen Informationen und alle im Besitz, Gewahrsam und unter der Kontrolle des Marketingpartners befindlichen Kopien davon zurückgeben oder diese zerstören, sowie jegliche Nutzung von Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken, Logos und sonstigen Bezeichnungen einstellen.
  • iv. verbleibt es im alleinigen Ermessen des Programmpartners, Tracker aktiv zu belassen, umzuleiten oder zu deaktivieren, ohne in weiterer Folge verpflichtet zu sein, den Marketingpartner für dadurch nachträglich gewonnene Echtgeldspieler zu entgelten.
  • v. werden der Marketingpartner und der Programmpartner von jeglichen gegenseitigen Verpflichtungen und Haftungen entbunden, die nach dem Datum der Kündigung entstehen, mit Ausnahme aller Vertraulichkeitsverpflichtungen, einschließlich der in Abschnitt 10.2.iii und Abschnitt 11 dieser AGB genannten Verpflichtungen. Die Kündigung entbindet den Marketingpartner außerdem nicht von Verbindlichkeiten, die sich aus einem vor der Kündigung erfolgten Verstoß gegen diese Vereinbarung ergeben.
  • vi. hat der Marketingpartner ab dem Datum der Kündigung keinerlei weiteren Anspruch auf Provisionszahlungen.

3. Kündigung durch den Programmpartner:

a. Der Programmpartner behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit ohne Anlass und aus beliebigem Grund zu kündigen, einschließlich, jedoch ohne auf folgende Fälle beschränkt zu sein:

  • i. wenn sich der Marketingpartner an betrügerischen Aktivitäten gemäß den in Abschnitt 6 genannten Bestimmungen beteiligt.
  • ii. wenn der Marketingpartner die Verpflichtungen in den Abschnitten 5 und 9 oder jegliche anderen Verpflichtungen im Rahmen dieser AGB verletzt.

b. Die Kündigung erfolgt durch Versand einer E-Mail an die E-Mail-Adresse, die der Marketingpartner während der Registrierung beim StarGames-Partnerprogramm in seinem Marketingpartner-Konto hinterlegt hat.

c. Im Fall einer Kündigung wird die Provision bis zum Datum der Kündigung berechnet, sofern nicht gegen Abschnitt 6 verstoßen wurde. Der Marketingpartner hat nur Anspruch auf die Auszahlung der bislang unbezahlten Vermittlungsgebühren, die vor dem Kündigungsdatum vom Marketingpartner erwirtschaftet wurden.

11. Richtlinien und Vertraulichkeit

1. Der Programmpartner gewährt dem Marketingpartner für die Laufzeit dieser Vereinbarung eine nicht exklusive, widerrufliche, nicht übertragbare Lizenz, das geistige Eigentum in Bezug auf das genehmigte Marketingmaterial zur Anzeige auf der Marketingpartner-Website und ausschließlich für die Zwecke dieser Vereinbarung zu nutzen. Diese Lizenz darf vom Marketingpartner nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Programmpartners an Dritte weiterlizenziert, abgetreten, verkauft oder auf sonstige Weise übertragen werden. Der Programmpartner kann diese Lizenz jederzeit durch schriftliche oder elektronische Benachrichtigung an den Marketingpartner kündigen. Der Marketingpartner verpflichtet sich, die bei seiner Registrierung bei der StarGames-Partner-Software angegebene E-Mail-Adresse zu behalten und den Programmpartner im Fall einer Änderung dieser E-Mail-Adresse zu informieren. Eine Benachrichtigung an die angegebene E-Mail-Adresse des Programmpartners ist ausreichend für jegliche diese AGB betreffende Kommunikation .

2. Der Marketingpartner darf die Rechte des geistigen Eigentums nicht streitig machen und keinerlei Maßnahmen setzen, durch welche die Gültigkeit dieser Rechte oder der Geschäftswert beeinträchtigt werden könnte.

3. Der Marketingpartner stellt die Nutzung allen geistigen Eigentums ein, sobald er durch den Programmpartner (durch elektronische oder schriftliche Benachrichtigung) hierzu aufgefordert wird oder sobald diese Vereinbarung gekündigt wird.

4. Der Betreiber geht beim ersten Kontakt mit dem Spieler ein Rechtsverhältnis mit diesem ein. Der Marketingpartner handelt als Anbieter von Werbediensten für den Programmpartner und den Betreiber. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Spieler abzuweisen (oder deren Spielerkonten zu schließen). Für den Fall, dass Spielerkonten vom Betreiber gesperrt oder geschlossen und später wieder reaktiviert werden, werden diese Spieler erneut dem Marketingpartner zugeordnet/getaggt und der Marketingpartner erhält weiterhin Vermittlungsentgelte, gemäß dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Provisionsmodell, für diese Spieler.

5. Wenn ein Spieler ein Konto auf der Betreiber-Website eröffnet, wird diese Person zu einem Kunden des Betreibers, für den alle Geschäftsbedingungen der Website gelten.

6. Der Marketingpartner kann vertrauliche Daten vom Programmpartner erhalten, z. B. bezüglich der Marketingpläne, Marketingkonzepte, Strukturen und Zahlungen des Betreibers sowie sonstige Daten in Bezug auf den Geschäftsbetrieb des Betreibers. Hierbei handelt es sich um vertrauliche Daten des Betreibers, die zu den geschützten Geschäftsgeheimnissen des Betreibers gehören und der Marketingpartner darf diese Daten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Programmpartners nicht Dritten offenlegen und nicht für andere Zwecke, als die der vorliegenden Vereinbarung, nutzen, sofern dies nicht ausdrücklich gesetzlich erforderlich ist (wobei eine Offenlegung auch dann nur im jeweils notwendigen Umfang erfolgen darf).

7. Die Pflichten des Marketingpartners hinsichtlich vertraulicher Daten bleiben über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus in Kraft.

12. Sonstiges

1. Mitteilungen. Alle Mitteilungen bezüglich dieser Vereinbarung werden per E-Mail an die vom Marketingpartner angegebene E-Mail-Adresse gesendet.

2. Beziehung der Parteien. Es besteht keine Beziehung in Form einer Exklusivvereinbarung, einer Partnerschaft, eines Gemeinschaftsunternehmens, eines Beschäftigungsverhältnisses, einer Agentur oder einer Franchise-Vereinbarung zwischen dem Marketingpartner und dem Programmpartner sowie dessen Betreiber, dem der Programmpartner Dienste im Rahmen dieser Vereinbarung erbringt. Keine Partei ist befugt, die andere Partei zu binden (u.a. durch Zusicherungen oder Garantien, die Übernahme von Pflichten oder Verbindlichkeiten und/oder die Ausübung von Rechten oder Befugnissen), sofern dies nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt ist.

3. Nicht-Exklusivität. Der Marketingpartner erkennt an, dass der Programmpartner jederzeit (direkt oder indirekt) Marketingvereinbarungen mit anderen Marketingpartnern zu denselben Bedingungen oder anderen Bedingungen treffen kann und dass diese anderen Marketingpartner dem Marketingpartner ähneln oder sogar mit diesem in Wettbewerb stehen können.

4. Presse. Der Marketingpartner darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Programmpartners keine Pressemitteilungen oder sonstigen öffentlichen Erklärungen in Bezug auf diese Vereinbarung, die Marken des Betreibers oder die Teilnahme des Marketingpartners am StarGames-Partnerprogramm abgeben, sofern dies nicht per Gesetz bzw. durch eine Justiz- oder Aufsichtsbehörde gefordert wird.

5. Abtretung. Sofern der Marketingpartner keine vorherige schriftliche Zustimmung des Programmpartners erhalten hat, darf der Marketingpartner seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung weder nach dem Gesetz noch nach dem Billigkeitsrecht (auch nicht im Wege einer Belastung oder Treuhanderklärung) abtreten, unterlizenzieren oder auf sonstige Weise mit dieser Vereinbarung oder den aus ihr erwachsenden Rechten handeln oder seine Pflichten aus dieser Vereinbarung vollständig oder teilweise in Form von Unteraufträgen übertragen oder den Anschein erwecken, eine derartige Handlung vorzunehmen. Eine vermeintliche Abtretung, die gegen diese Klausel verstößt, verleiht dem vermeintlichen Abtretungsempfänger keine Rechte.

6. Geltendes Recht. Diese Vereinbarung (einschließlich etwaiger Änderungen oder Ergänzungen) unterliegt ungeachtet etwaiger kollisionsrechtlicher Bestimmungen maltesischem Recht und ist nach diesem auszulegen. Der Marketingpartner erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass Ansprüche, Streitigkeiten oder Angelegenheiten aus oder in Verbindung mit der Vereinbarung oder deren Durchsetzbarkeit vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte von Malta unterliegen und verzichtet auf jeglichen Einspruch gegen ein Verfahren vor diesen Gerichten aus Gründen des Gerichtsstands oder der Unzulässigkeit des Verfahrens. Die Bestimmungen dieser Klausel beschränken weder das Recht des Programmpartners, ein Verfahren gegen den Marketingpartner vor einem anderen zuständigen Gericht zu beantragen, noch schließt die Durchführung eines Verfahrens an einem Gerichtsstand oder an mehreren Gerichtsständen die Durchführung von Verfahren an einem anderen (konkurrierenden oder nicht konkurrierenden) Gerichtsstand aus, sofern dies nach dem an diesem anderen Gerichtsstand geltenden Recht zulässig ist.

7. Salvatorische Klausel. Wann immer es möglich ist, wird jede Bestimmung dieser Vereinbarung so ausgelegt, dass sie nach geltendem Recht wirksam und gültig ist. Sollte jedoch eine Bestimmung dieser AGB in irgendeiner Hinsicht ungültig, illegal oder nicht durchsetzbar sein, so ist diese Bestimmung nur im Umfang dieser Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit unwirksam, ohne dass der Rest dieser Vereinbarung oder eine andere Bestimmung hiervon ungültig wird.

8. Gesamte Vereinbarung. Die vorliegende Vereinbarung und das Marketingpartner-Anmeldeformular stellen die gesamte Absprache zwischen den Parteien in Bezug auf den Vereinbarungsgegenstand dar und ersetzen alle vorherigen oder nachfolgenden schriftlichen und mündlichen Absprachen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vereinbarungsgegenstand; davon ausgenommen sind Änderungen, die der Programmpartner dem Marketingpartner mitteilt. Beide Parteien erkennen hiermit an, dass sie beim Abschluss dieser Vereinbarung auf keinerlei (fahrlässig oder unschuldig getroffene) Aussagen, Erklärungen, Garantien, Absprachen, Verpflichtungen oder Versprechen oder Zusicherungen einer Person (unabhängig davon, ob diese eine Partei dieser Vereinbarung ist oder nicht) vertrauen, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung angeführt sind. Beide Parteien verzichten unwiderruflich und uneingeschränkt auf jegliche Ansprüche, Rechte und Rechtsmittel, die ihnen, abgesehen von dieser Klausel, in Verbindung mit dem Vorstehendem zustehen könnten. Des Weiteren begründet keine Bestimmung dieses Abschnitts eine Einschränkung oder den Ausschluss der Haftung für Betrug.

9. Keine Verzichtserklärung durch den Programmpartner. Ein Verstoß gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung stellt keine Verzichtserklärung bezüglich der Ahndung weiterer Verletzungen derselben oder anderer Bestimmungen dar.

10. Der Marketingpartner verteidigt, entschädigt und hält den StarGames Programmpartner und dessen Vorstandsmitglieder, leitende Mitarbeiter, Angestellte sowie Vertreter auf Verlangen schadlos gegen Klagen, Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren), die (direkt oder indirekt) aus einem Verstoß des Marketingpartners gegen diese Vereinbarung resultieren.

11. Die aus dieser Vereinbarung erwachsenden Pflichten des Programmpartners begründen keine anderen persönlichen Pflichten der Eigentümer, Vorstandsmitglieder, leitenden Mitarbeiter, Handlungsbevollmächtigten, Angestellten, Anbieter und Zulieferer der Betreiber-Website/s oder -Dienste, als die in dieser Vereinbarung dargelegten. Sofern dies nicht ausdrücklich in diesen AGB festgelegt ist, haftet der Programmpartner in keinem Fall für direkte oder indirekte beiläufig entstandene Verluste, Verletzungen, Schäden mit Strafcharakter, Folgeschäden oder Schäden sonstiger Art (selbst wenn der Programmpartner auf die Möglichkeit derartiger Schäden hingewiesen wurde), einschließlich entgangener Geschäfte, Erträge, Gewinne oder Datenverlust. Die durch diese Vereinbarung begründete und aus der Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten oder auf sonstige Weise entstehende Haftung des Programmpartners bezieht sich nur auf direkte Schäden und ist in der Höhe auf die in den zwölf Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis generierten und an den Marketingpartner zahlbaren Provisionsbeträge in Verbindung mit den Betreiber-Websites, auf die sich der Rechtsstreit bezieht, beschränkt. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung kann jedoch die Haftung der Parteien für Todesfälle oder Personenschäden ausschließen oder einschränken, die infolge fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens einer der beiden Parteien entstanden sind.

Die vorliegenden Klauseln stellen die Gesamtheit aller Klauseln der AGB für das StarGames-Partnerprogramm dar. Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte über die angegebene E-Mail-Adresse des Programmpartners.