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Allgemeine Geschäftsbedingungen

StarGames-Partner [Deutschland] | Geschäftsbedingungen (AGB) ab 1. Februar 2023

Bitte lesen Sie dieses Dokument sorgfältig, bevor Sie diese Bedingungen akzeptieren – es ist ratsam, das Dokument gemeinsam mit allen Bestätigung-E-Mails in Bezug auf Provisionsvereinbarungen und andere wesentliche Belange zu speichern.

1. Definitionen

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, haben nachstehende Begriffe in diesen AGB die folgenden Bedeutungen:

„Abrechnungsmodell“ bezeichnet das in Punkt 8.2 dargelegte Abrechnungsmodell („Cost per Acquisition“, „CPA“, „Provision pro Akquise“), bei dem der Marketingpartner eine feste Vermittlungsvergütung für das Abschließen einer vom StarGames-Partnerprogramm definierten Aktion erhält.

„Betreiber“ bezeichnet die Gaming-Marken, für die der Programmpartner eine Serviceleistung erbringt.

„Betreiber-Website“ bezeichnet die Website/s sowie jegliche weitere/n Online-Seite/n, Plattform/en und mobile/n Anwendung/en, die vom Betreiber unter dessen Online-Gaming-Lizenznummer und allen hiermit verbundenen Seiten angeboten werden, durch die ein Spieler ein Spielerkonto eröffnen und/oder auf die verbundenen Dienste des Betreibers zugreifen kann.

„Betrug“ bezeichnet betrügerisches Verhalten.

„Dienste“ bezeichnet alle Produkte und Services, die den Spielern auf der/den ausgewählten Betreiber-Website/n angeboten werden.

„Marketingmaterial“ bezeichnet Banner, Textlinks und sonstiges Marketingmaterial, das dem Marketingpartner übermittelt oder auf sonstige Weise über das StarGames-Partnerprogramm zur Verfügung gestellt und/oder vorab vom Programmpartner schriftlich genehmigt wurde.

„Marketingpartner“ ist ein Unternehmen, das eine Website („Marketingpartner-Website“) bereitstellt, auf der Marketingmaterial des Betreibers platziert und direkt mit der/denWebsite/s des Betreibers verlinkt wird.

„Marketingpartner-Website“ ist die Website, die im Eigentum des Marketingpartners steht und von diesem betrieben wird.

„Mindesteinzahlungsbetrag“ bezeichnet den für die Provision des Marketingpartners notwendigen, vom Spieler zu zahlenden Mindestbetrag, der für den Marketingpartner nach ordnungsgemäßer Registrierung über die StarGames-Partner-Software ersichtlich und streng vertraulich zu behandeln ist. Der Programmpartner behält sich das Recht vor, diesen Betrag jederzeit durch eine entsprechende Mitteilung über die StarGames-Partner-Software oder per E-Mail zu ändern.

„Provision“ ist die gesamte Vermittlungsvergütung, die dem Marketingpartner für seine Teilnahme am StarGames-Partnerprogramm ausgezahlt wird, und die ausschließlich auf den Daten des StarGames-Partnerprogramm-Software-Systems basiert. sowie gemäß dem in diesen AGB dargelegten Abrechnungsmodell ermittelt wird.

„Rechte des geistigen Eigentums“ bezeichnet Rechte am gesamten derzeitigen und zukünftigen geistigen Eigentum des Betreibers, Programmpartners oder jeglicher zugehörigen Drittparteien.

„Spieler“ bezeichnet jede Person, die die Produkte oder Dienste auf der/den aufgelisteten Betreiber-Website/n nutzt, unabhängig davon, ob diese dem/den Tracking-Link/s des Marketingpartners zugeordnet ist/sind oder nicht.

„Spielerkonto“ bezeichnet ein unverwechselbar zugewiesenes Konto, das für einen Spieler angelegt wird, nachdem sich dieser über eine Tracking-URL bei den Diensten angemeldet hat.

„StarGames-Partner“ oder „StarGames-Partnerprogramm“ ist das Marketingprogramm, mit dem das StarGames-Partnerprogramm-Unternehmen (der „Programmpartner“) Marketingpartner anwirbt, um das Marketingmaterial und/oder Kampagnenlinks auf der/den Marketingpartner-Website/s zu platzieren. Marketingpartner erhalten eine, zwischen dem Programmpartner und dem Marketingpartner, zu vereinbarende Vermittlungsvergütung als Provision.

„StarGames-Partner-Software“ bezeichnet das Zugangsportal unter der URL des StarGames-Partnerprogramms gemäß Punkt 2, das von Zeit zu Zeit ersetzt werden kann (mit anderen Webadressen, die der Betreiber besitzt, betreibt oder die in seinem Auftrag zeitweilig betrieben werden, um die Verfügbarkeit dieser Website zu ermöglichen), sowie alle zugehörigen Seiten.

„Tracking-ID“ ist eine unverwechselbare Identifikationsnummer, mit der die Tracking-Links des Marketingpartners und deren Performance identifiziert werden.

„Tracking-Link“ bezeichnet eine eindeutige Identifizierung durch die Verwendung einer URL, die der Programmpartner exklusiv dem Marketingpartner bereitstellt und anhand derer der Programmpartner die Aktivitäten vermittelter Spieler überwacht, sowie die Provisionen berechnet. Jeder Tracker ist unverwechselbar durch seine Tracking-ID gekennzeichnet.

„Tracking-URL“ bezeichnet einen unverwechselbaren Hyperlink oder ein sonstiges Verweis-Tool, das einen Querverweis auf die Betreiber-Website/n oder Dienste herstellt, und über das der Marketingpartner potenzielle Spieler vermittelt. Eröffnet ein Spieler ein Spielerkonto, wird die Tracking-URL automatisch durch die Betreiber-Website/n protokolliert und dadurch der Marketingpartner erfasst.

„Vermittelte/r Spieler“ bezeichnet jede Person, die dem Tracking-Link des Marketingpartners zugeordnet ist, und die:

  • (i)zuvor noch nicht Spieler beim Betreiber war
  • (ii) in einem Zielland ansässig ist;
  • (iii) die erforderliche Mindesteinzahlung vorgenommen hat;
  • (iv) gemäß einer Registrierungs- oder Identitätsprüfung, die der Betreiber verlangen kann, vollständig als Spieler akzeptiert wurde;
  • (v) sämtliche, dem Marketingpartner nach ordnungsgemäßer Registrierung beim StarGames-Partnerprogramm mitgeteilten erforderlichen Kriterien erfüllt; und
  • (vi) alle sonstigen vom Programmpartner jeweils eingeführten Qualifizierungskriterien angemessen erfüllt.

Ungeachtet sonstiger Bestimmungen dieser Vereinbarung behält sich der Programmpartner das Recht vor, die vorstehenden Qualifizierungskriterien jederzeit durch entsprechende Mitteilung über die Software und/oder per E-Mail zu ändern.

2. Allgemeines

StarGames-Partner („StarGames-Partnerprogramm“) ist ein Marketingprogramm für die Marke StarGames.de, in dessen Rahmen Marketingpartner angeworben werden, um Marketingmaterial des Betreibers und/oder Kampagnenlinks auf ihrer/ihren eigenen Marketingpartner-Website/n zu platzieren.

Die Teilnahme am StarGames-Partnerprogramm unterliegt den nachfolgenden Geschäftsbedingungen („AGB“), die zwischen dem StarGames-Partnerprogramm-Unternehmen („Programmpartner“) und dem Marketingpartner vereinbart werden.

Der Zweck der AGB ist die Regelung der Beziehung zwischen dem Programmpartner, dem Betreiber und dem Marketingpartner.

Die Vertragsbeziehung besteht ausschließlich zwischen Marketingpartner und Programmpartner. Die Unternehmensdaten des Programmpartners sind Folgende:

Allgemeine Anfragen in Bezug auf die Teilnahme am StarGames-Partnerprogramm oder diese Geschäftsbedingungen sind an die oben angegebene E-Mail-Adresse des Programmpartners zu senden.

Der Programmpartner stellt im Auftrag der Marke(n) des Betreibers die Marketing- und Tracking-Services bereit. Die Unternehmensdaten des Betreibers sind Folgende:

  • Greentube Malta Ltd.
  • W Business Centre, Level 4, Triq Dun Karm, Birkirkara, BKR9033, Malta
  • Marke: StarGames.de
  • URL: www.stargames.de

Zielland: Deutschland

Die AGB können zeitweilig geändert oder ergänzt werden, wenn der Programmpartner dies als angemessen erachtet und/oder regulatorische Entwicklungen oder gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern. Der Marketingpartner wird per E-Mail, über die Website https://partner.stargames.de oder die im StarGames-Partnerprogramm verwendete Software über die Änderungen informiert. AGB-Änderungen werden frühestens zwei (2) Geschäftstage nach dem Datum der Veröffentlichung wirksam, sofern der Programmpartner nicht eine sofortige Wirksamkeit festlegt, um gesetzlichen und/oder regulatorischen Verpflichtungen nachzukommen.

Unter keinerlei Umständen kann der Marketingpartner diese AGB ohne schriftliche Genehmigung eines ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreters des Programmpartners abändern oder ergänzen.

3. Registrierung

Damit Marketingpartner am StarGames-Partnerprogramm teilnehmen können, müssen sie zunächst registriert und angenommen werden. Nach Ausfüllen des Registrierungsformulars werden die AGB als gelesen, verstanden, anerkannt und als vom Marketingpartner akzeptiert angesehen und sind bindend.

Beim Ausfüllen des Registrierungsformulars für das StarGames-Partnerprogramm legt der Marketingpartner einen Benutzernamen und ein Passwort, basierend auf den während des Registrierungsvorgangs übermittelten Informationen, fest. Der Marketingpartner bleibt zu jedem Zeitpunkt für die Vertraulichkeit und Aktualität seiner Daten verantwortlich und darf diese Informationen, Drittparteien nicht zur Verfügung stellen, weil jede Aktivität innerhalb der Benutzereinstellungen des Marketingpartners automatisch dem Marketingpartner zugeordnet wird. Nach der Registrierung werden weitere Details und Informationen vom Marketingpartner angefordert, um die Zahlung etwaiger Provisionen zu vereinfachen.

Die Registrierungsdaten des Marketingpartners bilden die Basis für die ausgestellten Rechnungen und müssen den Rechnungslegungsstandards entsprechen (insbesondere Bezeichnung des Unternehmens oder Namen registrierter Personen, Umsatzsteuer- und Steuernummern, sowie offizielle Adressen). Falsch angegebene Daten, die zu einer falschen Steuerberechnung oder inkorrekten Steuerinformationen auf der Rechnung führen, haben den Ausschluss des Marketingpartners aus dem StarGames-Partnerprogramm zur Folge, sofern sie nicht umgehend dem Programmpartner gemeldet werden. Darüber hinaus müssen alle weiteren benötigten Informationen korrekt angegeben werden.

4. Verantwortlichkeit des Programmpartners

4.1 Der Programmpartner gibt keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherungen, Erklärungen oder Garantien hinsichtlich des StarGames-Partnerprogramms, einer Website, einzelner Seiten oder Inhalte, Produkte oder Dienste, die auf diesen dargeboten oder mit diesen verbunden sind, sowie hinsichtlich der Fehlerfreiheit und ununterbrochenen Bereitstellung der Betreiber-Website, der Programmpartner-Software, Systeme, Netzwerke, Software oder Hardware des Programmpartners (oder Dritter, die diese dem Programmpartner bereitstellen) oder in Bezug auf deren Qualität, Marktgängigkeit, Zweckdienlichkeit oder Eignung. Sofern in diesen AGB nichts anderes festgelegt ist, sind alle Garantien, Zusicherungen, Erklärungen und stillschweigenden Geschäftsbedingungen hiermit innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens ausgeschlossen. Darüber hinaus sind weder der Programmpartner noch dessen Provider oder Anbieter verpflichtet, redundante Systeme, Netzwerke, Software oder Hardware zu unterhalten.

4.2 Der Programmpartner stellt dem Marketingpartner eine Auswahl von Werbeinstrumenten wie z. B. Logos, Banner, Grafiken und sonstige verkaufsfördernde Tools („Marketingmaterial“) zur Verfügung. Ab der Implementierung vom Marketingmaterial auf der Marketingpartner-Website bietet der Marketingpartner den Nutzern der Marketingpartner-Website die Möglichkeit, direkt auf die Betreiber-Website/n zuzugreifen. Der Programmpartner ist jederzeit berechtigt, Marketingmaterial zu verändern, einzuschränken und/oder neues Marketingmaterial bereitzustellen.

4.3 Der Programmpartner trägt alle etwaigen Kosten, die in Verbindung mit der grafischen Darstellung des/der Links entstehen.

4.4 Der Programmpartner verwaltet die über die Links generierten und vermittelten Spieler, den Gesamtbetrag der verdienten Provision, stellt dem Marketingpartner online die Leistungsstatistik zur Verfügung und regelt den gesamten geschäftsbezogenen Kundendienst.

4.5 Der Programmpartner behält sich das Recht vor, die Provisionsvereinbarung jederzeit durch Mitteilung an den Marketingpartner an die in den Marketingpartner-Daten hinterlegte E-Mail-Adresse zu ändern. Der Programmpartner ist dafür verantwortlich, die Änderung der Provisionsvereinbarung des Marketingpartners mindestens (2) Geschäftstage im Voraus bekannt zu geben, sofern nicht vom Programmpartner ausdrücklich anders angegeben.

5. Verantwortlichkeit des Marketingpartners

5.1 Der Marketingpartner erklärt sich damit einverstanden, dass die Vorschriften in Art. 10 Abs. 1 und Art. 10 Abs. 2 (Informationspflichten) sowie Art. 11 Abs. 1 (Abgabe der Bestellung) der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr 2000/31/EG auf diese Vereinbarung keine Anwendbarkeit finden.

5.2 Der Marketingpartner ist dafür verantwortlich, die StarGames-Partner-Software regelmäßig aufzurufen und die AGB einzusehen und/oder die korrekte E-Mail-Adresse anzugeben, um Mitteilungen über eine AGB-Änderungen zu erhalten, die der Programmpartner von Zeit zu Zeit in Übereinstimmung mit diesen AGB versendet.

5.3 Der Marketingpartner darf nur Spieler anwerben oder vermitteln, die in dem Zielland gemäß den Betreiberinformationen in Punkt 2 („Zielland“) dieser AGB ansässig sind. Der Programmpartner behält sich das Recht vor, das Konto des Marketingpartners zu schließen, dauerhaft oder vorübergehend zu sperren sowie jegliche hiermit verbundenen Provisionen einzubehalten oder auszusetzen, falls der Marketingpartner versucht, Spieler außerhalb des Ziellands anzuwerben oder zu vermitteln.

5.4 Die fortgesetzte Teilnahme und/oder Aktivität im StarGames-Partnerprogramm seitens des Marketingpartners über drei (3) Geschäftstage ab dem in Punkt 4.5 angegebenen Mitteilungszeitraum hinweg, wird als rechtlich bindende Akzeptanz der geänderten AGB angesehen.

5.5 Der Marketingpartner darf keine Eintragung oder den Versuch einer Eintragung von Domainnamen vornehmen, die den Marken oder Seiten des Betreibers oder sonstiger verbundener Unternehmen gleichen oder eine Ähnlichkeit aufweisen (einschließlich jeglicher Falschschreibungen oder phonetischer Abweichungen). Falls der Marketingpartner einen solchen Domainnamen registriert, behält sich das Partnerunternehmen das Recht vor, den sofortigen Transfer aller betroffenen Domainnamen an den Programmpartner oder an eine beliebige, vom Programmpartner ausgewählte Partei, zu fordern. Die hieraus resultierenden Kosten sind vom Marketingpartner zu tragen.

5.6 Der Marketingpartner darf keine Schlagworte (einschließlich Meta-Tag-Schlagworten), Suchbegriffe oder sonstigen Identifikatoren für die Verwendung in Suchmaschinen, Portalen, gesponserten Werbediensten oder sonstigen Such- oder Empfehlungsdiensten verwenden, die den Marken des Programmpartners, des Betreibers oder ihrer verbundenen Drittparteien gleichen, ähneln oder diese assoziieren.

5.7 Der Marketingpartner wird nur vom Betreiber genehmigte Werbematerialien (Banner, Mailer, Bilder, Logos, Mikrospiele, Pagepeels, Inhalte und andere Formate) verwenden, die vom Programmpartner genehmigt wurden und weder deren Erscheinungsbild verändern, noch mithilfe jeglicher nichtgenehmigter Werbematerialien auf den Programmpartner oder den Betreiber verweisen.

5.8 Der Marketingpartner garantiert, dass das auf der Marketingpartner-Website dargestellte Material nicht gegen Rechte Dritter verstößt.

5.9 Der Marketingpartner darf die Website/n des Programmpartners oder des Betreibers weder vollständig noch teilweise kopieren, nachahmen oder als Frame einbetten. Der Marketingpartner darf keine Eintragung oder den Versuch einer Eintragung von Logos, Marken, Handelsnamen, Zeichen oder Symbolen, Domainnamen oder ähnlichem Material mit identifizierendem Charakter vornehmen und keine Websites, Gruppen, Profile (insbesondere, jedoch nicht beschränkt auf www.facebook.com) einrichten oder anlegen, die geistiges Eigentum des Programmpartners, des Betreibers oder mit diesem verbundener Dritter enthalten, mit diesem eine Ähnlichkeit aufweisen oder aus diesen bestehen.

5.10 Es obliegt allein dem Marketingpartner, sicherzustellen, dass der gesetzte Link vollumfänglich dem in allen betroffenen Ländern jeweils anwendbaren Recht entspricht, und der Marketingpartner wird den Programmpartner gegenüber sämtlichen Klagen, Haftungs- und sonstigen Ansprüchen, Verlusten, Schäden, Kosten und/oder Aufwendungen schadlos halten. Weiterhin erklärt und versichert der Marketingpartner, dass er während seiner Teilnahme am StarGames-Partnerprogramm jegliche anwendbaren Gesetze einhält, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf den Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland 2021 (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) sowie jedwede Gesetze oder Leitlinien zu Datenschutz, Marketing und Werbung von Glücksspiel-Aktivitäten, die zeitweilig von den deutschen Behörden verabschiedet werden.

5.11 Der Marketingpartner erklärt sich damit einverstanden, dass jegliche Darstellungen oder andere Marketingmaterialien, die außerhalb der StarGames-Partner-Software verwendet werden, schriftlich per E-Mail durch einen Vertreter des Programmpartners genehmigt werden müssen.

5.12 Der Marketingpartner garantiert, dass die dem Programmpartner im Online-Anmeldeformular mitgeteilten Informationen in jeder Hinsicht wahrheitsgemäß und vollständig sind. Bei einer vollständigen oder teilweisen Änderung dieser Daten wird der Marketingpartner die Informationen unverzüglich aktualisieren.

5.13 Der Marketingpartner bestätigt, dass er die Marketingpartner-Website unter seinem eigenen Namen betreibt und ohne Einschränkungen befugt ist, darüber zu verfügen.

5.14 Der Marketingpartner trägt sämtliche für die Implementierung des Links anfallenden Kosten. Darüber hinaus verpflichtet sich der Marketingpartner, die Kosten in Verbindung mit dem Zugriff auf die Marketingpartner-Website sowie der Darstellung und/oder Bereitstellung des Marketingmaterials zu tragen.

5.15 Der Marketingpartner ist für die ordnungsgemäße technische Einbindung des Links und den technischen Betrieb der Marketingpartner-Website verantwortlich.

5.16 Der Marketingpartner ist für die Entwicklung, den Betrieb und die Wartung der Marketingpartner-Website sowie für das gesamte auf der Marketingpartner-Website erscheinende Material verantwortlich.

5.17 Der Marketingpartner erklärt sich damit einverstanden, dass Tracking-Links der ausschließlichen Nutzung durch den Marketingpartner dienen und der Marketingpartner die Tracking-ID oder etwaige Provisionen nicht ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des Programmpartners an Dritte abtreten oder unterlizenzieren (wie jeweils anwendbar) darf.

5.18 Der Marketingpartner sichert zu, dass er die Zweckmäßigkeit der Vermarktung der Betreiber-Website/n oder Dienste des Betreibers, für die der Programmpartner eine Dienstleistung erbringt, unabhängig bewertet hat.

5.19 Der Marketingpartner hat sicherzustellen, dass seine Teilnahme am StarGames-Partnerprogramm nicht gegen anwendbare Bestimmungen oder Gesetze verstößt.

5.20 Wenn es sich bei dem Marketingpartner um ein Vorstandsmitglied, einen leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Handlungsbevollmächtigten des Programmpartners oder des Betreibers oder eines seiner Tochter-, Mutter- oder verbundenen Unternehmen oder eines Zulieferers, Anbieters oder Betreibers handelt, ist diesem die Teilnahme am Partnerprogramm oder die direkte oder indirekte Nutzung jeglicher Betreiber-Websites zu keinerlei anderen Zwecken gestattet, als den im Rahmen seines Beschäftigungsverhältnisses erforderlichen. In ähnlicher Weise ist es Angehörigen eines Mitarbeiters des Betreibers nicht gestattet, am StarGames-Partnerprogramm teilzunehmen oder jegliche Websites des Betreibers direkt oder indirekt zu nutzen, sofern der Marketingpartner nicht über eine vorherige schriftliche Genehmigung des Programmpartners oder Betreibers verfügt.

5.21 Der Marketingpartner erklärt, dass er diese Vereinbarung zu geschäftlichen Zwecken sowie in seiner Eigenschaft als Rechtsperson eingeht und nicht als „Verbraucher“ im Sinn der anwendbaren Verbraucherschutzgesetze angesehen werden kann.

5.22 Der Marketingpartner darf die Website/n/n und/oder Dienste oder Marken des Betreibers, ohne vorheriger Genehmigung durch den Programmpartner, in keinster Weise, wie nachfolgend aufgeführt, bewerben:

  • (i) auf einer Website, auf welcher der Betreiber jegliche Websites des Betreibers bewirbt;
  • (ii) in oder über Internetsuchmaschinen, in denen oder über die der Betreiber jegliche Betreiber-Websites bewirbt; und
  • (iii) auf sonstige Weise, die dazu führt, dass der Marketingpartner in Bezug auf das Bewerben einer Betreiber-Website mit dem Betreiber in einen Wettbewerb tritt, oder
  • (iv) wenn der Programmpartner verlangt, dass der Marketingpartner dies unterlässt.

5.23 Der Marketingpartner stellt sicher, dass die Marketingpartner-Website kein pornografisches Material bewirbt, sich nicht an Kinder oder Minderjährige richtet, keine Gewalt verherrlicht, keine Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung oder sexueller Neigung fördert, keine ungesetzlichen Handlungen fördert, nicht an Einwohner unbefugter Länder gerichtet ist oder gegen Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich der geistigen Eigentumsrechte des Betreibers, verstößt.

5.24 Der Marketingpartner darf weder direkt noch indirekt jegliche Drittparteien bei Folgendem unterstützen, sie hierzu autorisieren oder ermutigen:

  • (i) Entwicklung und/oder Implementierung von Marketing- und/oder PR-Strategien, deren direktes oder indirektes Ziel die Vermarktung des Betreibers, der Website/n und/oder der Marketingpartner-Software ist und deren Zielgruppe Personen sind, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
  • (ii) Marketingmaterial auf Online-Websiten oder sonstigen Medien, einschließlich der Marketingpartner-Website, platzieren, bei denen der Inhalt und/oder das Material auf diesen Websiten, die Links zu solchen Websiten oder einem solchen Medium möglicherweise verleumderischer, böswilliger, diskriminierender, obszöner, gesetzeswidriger, sexuell expliziter, pornografischer oder gewalttätiger Natur sind, oder die nach dem alleinigen Ermessen des Programmpartners auf sonstige Weise ungeeignet oder unerwünscht sind oder eine wesentliche Rufschädigung verursachen können;
  • (iii) Marketingmaterial auf eine möglicherweise irritierende oder irreführende Art zu verwenden;
  • (iv) Platzierung von Marketingmaterial auf jeglichen Online-Websites oder sonstigen Medien einschließlich der Marketingpartner-Website/n, bei denen die Inhalte und/oder Materialien auf solchen Websites oder Medien oder die Verlinkung auf diese Website oder das Medium:
    • a. die geistigen Eigentumsrechte Dritter, einschließlich des Betreibers, verletzen;
    • b. die Website/n des Programmpartners oder des Betreibers vollständig oder teilweise kopieren oder nachahmen;
    • c. den Programmpartner oder den Betreiber herabwürdigen oder auf sonstige Weise ihren Geschäftswert oder Ruf schädigen;
    • d. jegliche Seiten der Programmpartner- und/oder Betreiber-Website/n vollständig oder teilweise als Frame einbinden, einschließlich des Formulars zur Spielerregistrierung;
  • (v) den Inhalt eines elektronischen Formulars oder sonstigen von Dritten an den Programmpartner übermittelten Materials lesen, abfangen, verändern, aufzeichnen, umleiten, interpretieren oder ausfüllen;
  • (vi) den Betrieb oder die Zugänglichkeit der Betreiber-Website/n oder einzelner Seiten hiervon auf jegliche Weise verändern, umleiten und/oder stören;
  • (vii) sich im Auftrag Dritter als Spieler registrieren oder Dritte dazu autorisieren oder dabei unterstützen, sich als Spieler zu registrieren (sofern dies nicht durch Bewerben der Betreiber-Website/n und Dienste gemäß vorliegender Vereinbarung erfolgt);
  • (viii) Maßnahmen ergreifen, die einen Spieler über die Beziehung zwischen dem Programmpartner und dem Marketingpartner und/oder einer oder mehreren Drittparteien oder über das Eigentum an den oder den Betrieb der Betreiber-Website/n oder Dienste, über die Funktionen oder Transaktionen erfolgen, irreleiten können. Sonstige den Betreiber betreffende Offenlegungen und/oder Bezugnahmen auf den Betreiber bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Programmpartners.
  • (ix) Zustellung oder Veröffentlichung jeglicher Werbung, Nachrichten und/oder Werbeinhalte, die Betreiber-Website/n oder Betreiber-Dienste, Rechte des geistigen Eigentums oder Marken des Betreibers rund um die oder in Verbindung mit der Anzeige der Betreiber-Website/n und/oder einzelner Teile oder Seiten hiervon bewerben (z. B. durch, jedoch ohne Beschränkung auf: Framing-Techniken oder Technologien, Pop-up- oder Pop-under-Fenster oder ähnliche Werbeeinblendungen);
  • (x) Die Möglichkeit, dass die Betreiber-Website/n (oder Teile oder Seiten einer solchen Website) im Browser eines Besuchers oder an sonstiger Stelle für den Zugriff auf die Dienste geöffnet werden, sofern dies nicht dadurch verursacht wird, dass der Besucher auf einen im Marketingmaterial enthaltenen oder zum Marketingmaterial gehörenden Banner- oder Textlink geklickt hat;
  • (xi) Versuche, Traffic von oder auf einer Online-Seite oder sonstigen am StarGames-Partnerprogramm teilnehmenden Stelle abzufangen oder umzuleiten (z. B. durch vom Benutzer installierte Software);
  • (xii) Nutzung jedweder Mittel zum Bewerben der Betreiber-Website/n, deren Optik oder sonstige Darstellung der/den Betreiber-Website/n vollständig oder teilweise gleichen oder ähneln, oder die Nutzung jeglicher Hilfsmittel oder Seiten, um den Eindruck zu erwecken, dass es sich bei diesen Seiten um die Betreiber-Website/n (oder einen Teil der Betreiber-Website/n) handelt;
  • (xiii) Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen und/oder anwendbaren Vorschriften für Suchmaschinen oder Kundenfeedback-Funktionalitäten von Internet-Einzelhändlern;
  • (xiv) Versuche, mit einem oder mehreren Spielern direkt oder indirekt auf der/den Betreiber-Website/n zu kommunizieren, um diese zu animieren, eine nicht vom Betreiber betriebene Website zu besuchen, oder um durch jedwede Mittel (E-Mail, Chat usw.) sonstige Ziele zu verfolgen, die der Programmpartner nicht zuvor ausdrücklich genehmigt hat.

5.25 Wenn der Programmpartner zu dem Schluss gelangt, dass der Marketingpartner gegen einen der vorgenannten Punkte verstößt, ist der Marketingpartner verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe des größeren der folgenden Beträge zu zahlen: a. jegliche durch den Marketingpartner erwirtschafteten Provisionen oder b. jegliche Verluste, Kosten oder Schäden, die dem Betreiber durch den Verstoß gegen die AGB entstanden sind. Der Programmpartner kann diese Strafe mit jeglichen fälligen oder zahlbaren Beträgen verrechnen, die dem Marketingpartner in Verbindung mit diesen AGB zustehen

Der Programmpartner ist ebenfalls berechtigt, diese Vereinbarung fristlos zu kündigen.

6. Betrug

6.1 Bei Verstoß des Marketingpartners gegen die nachfolgenden Bestimmungen ist der Programmpartner berechtigt, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und gegen den Marketingpartner eine Vertragsstrafe in Höhe des gesamten erwirtschafteten Provisionsanspruchs zur Abgeltung entstandener Schäden zu verlangen:

  • (i) bei betrügerischen Handlungen der Spieler (u. a. Rückbelastungen, Übermittlung inkorrekter Spielerdaten, Teilname minderjähriger Spieler, Chip-Dumping, Geldwäsche);
  • (ii) bei folgenden betrügerischen Handlungen des Marketingpartners: der Marketingpartner und der Spieler weisen dieselbe IP-Adresse auf, wenn es sich bei dem Spieler um einen direkten Verwandten des Marketingpartners handelt, wenn seitens des Programmpartners jegliche Zweifel hinsichtlich der wahren Identität des Marketingpartners bestehen, und wenn der Marketingpartner dem Programmpartner keinen angemessenen Identitätsnachweis erbringen kann.
  • iii. bei betrügerischen Traffic-Aktivitäten, insbesondere, jedoch nicht beschränkt auf:
    • a. jegliche simulierten neuen Spieler,
    • b. jede Form der Selbstvermittlung,
    • c. jegliche simulierte Einführung eines Spielers über die Tracker-ID des Marketingpartners,
    • d. jede doppelte Einführung eines einzelnen, bereits eingeführten Spielers,
    • e. jede vorgetäuschte Einführung,
    • f. jede Akquisition von Spielern und/oder Daten durch ungesetzliche Mittel oder ähnliche Handlungen,
    • g. jede direkte Initiative, Benutzern einen Anreiz zu bieten, eine Reihe von Handlungen auszuführen, die eine Provision für den Marketingpartner generieren würden. Dieser Anreiz kann aus einem Austausch von Diensten oder Geldangeboten bestehen,
    • h. Spieler, die durch den Einsatz illegaler Hilfsmittel und Verstöße gegen die Marketingmethoden generiert wurden, Spam, Erstellung nicht wahrheitsgemäßer Spielerkonten und unbefugte Nutzung jeglicher Drittparteikonten, geheime Absprachen, Mehrfachanmeldungen mit einer E-Mail-Adresse, fortlaufende Namen oder Namensmuster, eine hohe Anzahl von Anmeldungen über eine bestimmte Website innerhalb kurzer Zeit,
    • i. Anmeldungen von Mitarbeitern oder anderen Parteien, die mit dem Marketingpartner in Verbindung stehen,
    • j. Manipulation des Dienstes oder Systems, jegliche Abwandlungen oder Veränderungen des bereitgestellten Marketingmaterials sowie der geistigen Eigentumsrechte.

6.2 Die Entscheidung, ob etwas als betrügerischer Traffic (Fraud Traffic) einzustufen ist oder nicht, liegt allein im Ermessen des Programmpartners, und zwar unabhängig davon, ob dem Programmpartner tatsächlich ein Schaden entstanden ist oder nicht.

6.3 Sollte der Programmpartner zu der begründeten Annahme gelangen, dass bezüglich der Provisionserwirtschaftung betrügerische Handlungen stattgefunden haben, wird er den Marketingpartner darüber unverzüglich informieren. Der Partner hat die Situation innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden, ab dieser Mitteilung, zu bereinigen. Wenn die Situation nicht innerhalb dieser 48 Stunden zur Zufriedenheit des Programmpartners geklärt wurde, ist der Programmpartner berechtigt, die Vereinbarung mit dem Marketingpartner mit sofortiger Wirkung zu kündigen und jegliche ausstehenden Provisionszahlungen einzubehalten, die innerhalb der gesetzten 48-stündigen Frist generiert wurden.

7. Berichte – Datenschutz

7.1 Der Programmpartner stellt jedem Marketingpartner Online-Berichte mit Detailangaben zu Registrierungen, neuer vermittelter Spielern sowie zahlbaren Provisionen für jeden Betreiber zur Verfügung, den der Marketingpartner bewirbt.

7.2 Der Programmpartner bietet den Marketingpartnern die Möglichkeit, online auf diese Informationen zuzugreifen. Sollte dies zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht möglich sein, unternimmt der Programmpartner bestmögliche Anstrengungen, die Verfügbarkeit des Systems für den Marketingpartner innerhalb einer zumutbaren Frist wiederherzustellen. Es gilt als vereinbart, dass der Zugriff auf das System keine Grundvoraussetzung für die Teilnahme am StarGames-Partnerprogramm ist.

7.3 Der Programmpartner erachtet die Privatsphäre (Datenschutz), Informationssicherheit und Zuverlässigkeit als unerlässlich für den Erfolg des StarGames-Partnerprogramms. Daher beinhalten die Berichte keine Spielerinformationen, die als personenbezogene Daten gemäß (i) den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG („DSGVO“), (ii) dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz vom 30. Juni 2017 zur Umsetzung der DSGVO und (iii) Richtlinien oder ähnlichen Gesetzen, die von den zuständigen Datenschutzbehörden und Glücksspiel-Regulierungsbehörden in ihrer jeweils anwendbaren Form erlassen wurden, gelten.

8. Auszahlung

8.1 Die Provision wird zweimal innerhalb eines Kalendermonats (jeweils am 1. und am 15. des Monats, dem „Provisionsabrechnungsdatum“) gemäß dem Abrechnungsmodell des Marketingpartners berechnet, nachdem der Marketingpartner den Registrierungsprozess abgeschlossen und/oder der Programmpartner zusätzliche Tracking-Links aktiviert hat.

8.2 Das Abrechnungsmodell CPA („Cost per Acquisition“ oder „Provision pro Akquise“) basiert auf einem festen Betrag für jeden neu vermittelten Spieler, den der Marketingpartner über seine Tracker-ID übermittelt. Die CPA-Berechnung kann abhängig von der jeweiligen Konfiguration der CPA-Provisionsvereinbarung an unterschiedlichen Punkten der Akquisition erfolgen. Die Konfiguration kann abhängig von den Kriterien auch spezifisch für die Akquisition von Spielern eingerichtet werden, die ein vertikales Produkt nutzen (Slots), dies ist jedoch in der Provisionsvereinbarung dargelegt und kann in der StarGames-Partnerprogramm-Software eingesehen werden.

Jeglicher durch Betrug entstandener Traffic (wie in Abschnitt 6 dargelegt) wird bei der Provisionsberechnung nicht berücksichtigt.

8.3 Es können gemäß den gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen des jeweiligen Landes, andere Abrechnungsmodelle verfügbar sein. In einem solchen Fall kann sich der Marketingpartner an den Vertreter des Programmpartners wenden, um andere mögliche Abrechnungsmodelle zu besprechen, es liegt jedoch im Ermessen des Programmpartners diese zu akzeptieren.

8.4 Der Betreiber behält sich das Recht vor, das Provisionsabrechnungsmodell eines Marketingpartners im Hinblick auf zukünftige Vermittlungen und, falls erforderlich, im Hinblick auf bestehende Vermittlungen von Benutzern insbesondere aus einem der folgenden Gründe zu ändern:

  • (i) Nichterfüllung,
  • (ii) Inaktivität,
  • (iii) verdächtige betrügerische Aktivität.

Änderungen sind dem Marketingpartner per E-Mail, an die vom Marketingpartner angegebene Kontaktadresse, mitzuteilen.

8.5 Sollte der Verdacht bestehen, dass mit betrügerischen Mitteln versucht wurde, die Provision zu erhöhen, kann der Programmpartner die Zahlung der betreffenden Provision sowie sämtlicher zukünftiger Provisionen zurückhalten, bis er überzeugt ist, dass keine betrügerischen Mittel angewandt wurden. Falls tatsächlich betrügerische Methoden angewandt wurden, wird die betreffende Provision nicht ausbezahlt und die Vereinbarung mit dem Marketingpartner fristlos gekündigt.

8.6 Die Provision wird vom Programmpartner an den Marketingpartner gezahlt. Sofern möglich, erfolgt dies mithilfe der vom Marketingpartner gewählten Zahlungsmethode innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach dem Provisionsabrechnungsdatum. Wenn die Zahlungsmethode oder die Unternehmensinformationen des Marketingpartners (z.B. USt-Nr., Anschrift) vom Marketingpartner innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden vor dem Provisionsabrechnungsdatum geändert werden, erfolgt die Zahlung erst zum nächsten Provisionsabrechnungsdatum. Der Programmpartner haftet nicht für Verzögerungen aus technischen Gründen oder aufgrund von Ursachen und Ereignissen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Programmpartners oder des Betreibers liegen.

8.7 Zur Auszahlung der Provision muss ein Mindestbetrag von fünfzig Euro (50,00 EUR) erreicht worden sein. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, wird die Provision in den Folgezeitraum übertragen, bis der Betrag von fünfzig Euro (50,00 EUR) erreicht wurde.

8.8 Die Verantwortung für sämtliche in Verbindung mit jeglichen Zahlungen an den Marketingpartner zu entrichtenden Steuern, verbleibt zu jedem Zeitpunkt beim Marketingpartner. Der Marketingpartner ist für die Einhaltung der jeweils geltenden Steuerbestimmungen, die Anmeldung und Zahlung von Einkommensteuer und ähnlichen Steuern auf das aus dieser Vereinbarung erzielte Einkommen sowie für das Einbehalten oder Einziehen und Abführen der Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge in Verbindung mit etwaigen Mitarbeitern des Marketingpartners verantwortlich. Sofern Umsatzsteuer (USt) oder eine andere Art der Verkaufs-, Gaming- oder Mehrwertsteuer anfällt, ist der Marketingpartner für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen, das Anmelden der Steuer sowie die Einbehaltung oder den Einzug und das Abführen der Steuer in dem Land, in dem die Dienste erbracht werden, verantwortlich und erkennt an, dass die Zahlungen inklusive USt oder Verkaufs- oder Mehrwertsteuer sind.

8.9 Der Marketingpartner hat alle anwendbaren Gesetze einzuhalten.

8.10 Die Standardprovision wird mittels der ausgestellten Rechnungen ausgezahlt. Die Währung für alle Rechnungen und Zahlungen im Rahmen dieser Vereinbarung ist der Euro. Sollte stattdessen eine Tätigkeitsübersicht des Marketingpartners erforderlich sein und auf Anfrage vom Programmpartner akzeptiert werden, kann die Zahlung nur gegen Vorlage der Rechnung bis spätestens 15 Tage nach dem jeweiligen Provisionsabrechnungsdatum erfolgen. Bei Genehmigung durch den Programmpartner wird die Zahlung nach 15 Tagen gutgeschrieben und gemäß der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsmethode ausgeführt.

8.11 Die Bankgebühren für internationale Geldüberweisungen werden gemeinsam getragen. Der Programmpartner zahlt die Gebühren für den Zahlungsauftrag, während der Marketingpartner die Gebühren jeglicher Zwischenbanken (sowie seiner eigenen Bank, sofern erhoben) zahlt. Die Gebühren der Zwischenbank werden vom Überweisungsbetrag an den Marketingpartner abgezogen.

9. Geistiges Eigentum

9.1 Darunter sind alle Rechte an bestehenden und zukünftigen Patenten, Marken, Dienstleistungsmarken, eingetragenen und nicht eingetragenen Designs, Handelsaufmachungen, Handels- oder Firmennamen (einschließlich Domainnamen), Datenbanken, Formaten und Topografien sowie alle Urheberrechte (einschließlich Rechten an Computersoftware) und Urheberpersönlichkeitsrechte (unabhängig davon, ob es sich jeweils um ein angemeldetes, eingetragenes oder nicht eingetragenes Recht handelt) zu verstehen sowie das gesamte Know-how, alle Betriebsgeheimnisse und das Recht auf Geheimhaltung sowie alle sonstigen weltweit existierenden Rechte und Schutzarten vergleichbarer Art oder Wirkung, und zwar für die gesamte Restdauer sowie für etwaige Verlängerungen und/oder Erneuerungen dieser Rechte. Dies umfasst auch die Worte „STARGAMES“ (in jeder Schreibweise, Schriftart sowie jedem Format) und/oder jegliche Logos sowie sämtliche Marken, Domainnamen oder Handelsnamen, die den Marken der Betreiber (oder Teilen davon) oder sonstigen Namen oder Marken, die der Betreiber oder jegliche Drittparteien jeweils besitzen, zum Verwechseln ähnlich sind oder aus diesen bestehen.

9.2 Der Marketingpartner akzeptiert dass alle Rechte des geistigen Eigentums alleiniges Eigentum des Programmpartners oder dessen Betreibers sind. Des Weiteren erkennt der Marketingpartner an, dass es ihm nicht gestattet ist, diese Rechte ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des Programmpartners an Dritte zu verkaufen, zu lizenzieren und/oder weiterzugeben.

10. Kündigung

10.1 Diese Vereinbarung beginnt mit der Registrierung des Marketingpartners und bleibt so lange in Kraft, bis sie gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung gekündigt wird. Die Kündigung kann durch jede der Parteien aus beliebigem Grund erfolgen. Für die Zwecke der Benachrichtigung über die Kündigung wird eine Zustellung per E-Mail als schriftliche und unmittelbare Form der Benachrichtigung angesehen.

10.2 Kündigung durch den Marketingpartner:

Der Marketingpartner kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen unmittelbar durch schriftliche Mitteilung an den Programmpartner kündigen. Eine solche Mitteilung wird als ordnungsgemäß zugestellt angesehen, wenn der Marketingpartner eine E-Mail mit dem Betreff „Kündigung StarGames-Partnerprogramm“ an die angegebene E-Mail-Adresse des Programmpartners sendet. Die Kündigung beendet die Teilnahme des Marketingpartners am StarGames-Partnerprogramm in vollem Umfang:

  • (i) Der Marketingpartner muss das Marketingmaterial des Betreibers von seiner/n Website/n entfernen und jegliche Links zur/zu den Betreiber-Website/n von den Marketingpartner-Website/n oder anderen Online-Aktivitäten deaktivieren.
  • (ii) Sämtliche Rechte und Lizenzen, die dem Partner gemäß diesen AGB eingeräumt wurden, enden fristlos.
  • (iii) Der Marketingpartner wird dem Programmpartner, gemäß dessen Anweisung, sämtliche vertraulichen Informationen und alle sich im Besitz des Marketingpartners befindenden Kopien zurückgeben, sowie jegliche Nutzung von Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken, Logos und sonstigen Bezeichnungen einstellen.
  • (iv) Es verbleibt im alleinigen Ermessen des Programmpartners, Tracker aktiv zu belassen, umzuleiten oder zu deaktivieren, ohne in weiterer Folge verpflichtet zu sein, den Marketingpartner für dadurch gewonnene Spieler zu entgelten
  • (v) Der Marketingpartner und der Programmpartner werden von jeglichen gegenseitigen Verpflichtungen und Haftungen entbunden, die nach dem Datum der Kündigung entstehen, mit Ausnahme aller Vertraulichkeitsverpflichtungen, einschließlich der in Abschnitt 10.2 (iii) und Abschnitt 11 dieser AGB genannten Verpflichtungen. Die Kündigung entbindet den Marketingpartner außerdem nicht von Verbindlichkeiten, die sich aus einem vor der Kündigung erfolgten Verstoß gegen diese Vereinbarung ergeben.
  • (vi) Der Marketingpartner hat ab dem Datum der Kündigung keinerlei Anspruch auf Provisionszahlungen mehr.

10.3 Kündigung durch den Programmpartner:

  • a. Der Programmpartner behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit ohne Anlass und aus beliebigem Grund zu kündigen, einschließlich, jedoch ohne auf folgende Fälle beschränkt zu sein:
    • (i) wenn sich der Marketingpartner an betrügerischen Aktivitäten gemäß den in Abschnitt 6 genannten Bestimmungen beteiligt.
    • (ii) wenn der Marketingpartner die Verpflichtungen in den Abschnitten 5 und 9 oder jegliche anderen Verpflichtungen im Rahmen dieser AGB verletzt.
  • b. Die Kündigung erfolgt durch Versand einer E-Mail an die E-Mail-Adresse, die der Marketingpartner während der Registrierung beim StarGames-Partnerprogramm in seinem Marketingpartner-Konto hinterlegt hat.
  • c. Im Fall einer Kündigung wird die Provision bis zum Datum der Kündigung berechnet, sofern nicht gegen Abschnitt 6 verstoßen wurde. Der Marketingpartner hat nur Anspruch auf die Auszahlung der bislang unbezahlten Vermittlungsgebühr, die vor dem Kündigungsdatum vom Marketingpartner erwirtschaftet wurde.

11. Richtlinien und Vertraulichkeit

11.1 Der Programmpartner gewährt dem Marketingpartner für die Laufzeit dieser Vereinbarung eine einfache, widerrufliche, nicht übertragbare und eingeschränkte Lizenz, das geistige Eigentum in Bezug auf das genehmigte Marketingmaterial zur Anzeige auf der/den Marketingpartner-Website/n und ausschließlich für die Zwecke dieser Vereinbarung zu nutzen. Diese Lizenz darf vom Marketingpartner nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Programmpartners an Dritte weiterlizenziert, abgetreten, verkauft oder auf sonstige Weise übertragen werden. Der Programmpartner kann diese Lizenz jederzeit durch schriftliche oder elektronische Benachrichtigung an den Marketingpartner kündigen. Der Marketingpartner verpflichtet sich, den Programmpartner im Fall einer Änderung seiner angegeben Daten zu informieren. Eine Benachrichtigung an die angegebene E-Mail-Adresse des Programmpartners ist ausreichend.

11.2 Der Marketingpartner wird die Rechte des geistigen Eigentums des Programmpartners nicht streitig machen und keinerlei Maßnahmen setzen, durch welche die Gültigkeit dieser Rechte oder der, mit dem geistigen Eigentum verbundene, Geschäfts- oder Firmenwert in jedweder Weise beeinträchtigt werden könnte.

11.3 Der Marketingpartner wird die Nutzung des geistigen Eigentums einstellen, sobald er durch den Programmpartner hierzu aufgefordert wird (durch elektronische oder schriftliche Benachrichtigung) oder sobald diese Vereinbarung gekündigt wird.

11.4 Der Betreiber übernimmt beim ersten Kontakt mit dem Spieler das Rechtsverhältnis mit diesem. Der Marketingpartner handelt als Anbieter von Werbediensten für den Programmpartner und den Betreiber. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Spieler abzuweisen oder deren Spielerkonten zu schließen. Für den Fall, dass Spielerkonten eines oder mehrerer Spieler vom Betreiber gesperrt oder geschlossen und später wieder reaktiviert werden, wird/werden diese(r) Spieler erneut dem Marketingpartner zugeordnet/getaggt, und der Marketingpartner erhält weiterhin Vermittlungsentgelte, gemäß dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Provisionsmodell, für diese(n) Spieler.

11.5 Wenn ein Spieler ein Spielerkonto auf der Betreiber-Website eröffnet, wird diese Person zu einem Kunden des Betreibers, und für ihn gelten demzufolge alle Geschäftsbedingungen der Website.

11.6 Der Marketingpartner kann vertrauliche Daten vom Programmpartner erhalten, z. B. bezüglich der Marketingpläne, Marketingkonzepte, Strukturen und Zahlungen des Betreibers, sowie sonstige Daten in Bezug auf den Geschäftsbetrieb des Betreibers. Hierbei handelt es sich um vertrauliche Daten des Betreibers und der Marketingpartner wird diese Daten, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Programmpartners, Dritten gegenüber nicht offenlegen und nicht für andere Zwecke, als die der vorliegenden Vereinbarung nutzen, sofern dies nicht ausdrücklich gesetzlich erforderlich ist (wobei eine Offenlegung auch dann nur im jeweils notwendigen Umfang erfolgen darf).

11.7 Die Pflichten des Marketingpartners hinsichtlich vertraulicher Daten bleiben über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus in Kraft.

12. Sonstiges

12.1 Mitteilungen: Alle Mitteilungen bezüglich dieser Vereinbarung sind per E-Mail an die angegebenen Adressen zu senden.

12.2 Beziehung der Parteien: Es besteht keine Beziehung in Form einer Exklusivvereinbarung, einer Partnerschaft, eines Gemeinschaftsunternehmens, eines Beschäftigungsverhältnisses, einer Agentur oder einer Franchise-Vereinbarung zwischen dem Marketingpartner und dem Programmpartner sowie dessen Betreiber, in deren Rahmen der Programmpartner Dienste im Rahmen dieser Vereinbarung erbringt. Keine Partei ist befugt, für die andere Partei bindende Verpflichtungen einzugehen (u.a. durch Zusicherungen, Erklärungen oder Garantien, durch die Übernahme von Pflichten oder Verbindlichkeiten und/oder die Ausübung von Rechten oder Befugnissen), sofern dies nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt ist.

12.3 Keine Exklusivität: Der Marketingpartner erkennt an, dass der Programmpartner jederzeit mit anderen Marketingpartnern Marketingvereinbarungen, zu denselben, ähnlichen oder anderen Bedingungen, treffen kann und dass diese anderen Marketingpartner dem Marketingpartner ähneln oder sogar mit diesem in Wettbewerb stehen können.

12.4 Presse: Der Marketingpartner darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Programmpartners, keine Pressemitteilungen oder sonstigen öffentlichen Erklärungen in Bezug auf diese Vereinbarung, die Marken des Betreibers oder die Teilnahme des Marketingpartners am StarGames-Partnerprogramm abgeben, sofern dies nicht per Gesetz, durch eine Justiz- oder Aufsichtsbehörde gefordert wird.

12.5 Abtretung: Sofern der Marketingpartner keine vorherige schriftliche Zustimmung des Programmpartners erhalten hat, darf der Marketingpartner seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung weder vollständig noch teilweise abtreten, unterlizenzieren oder auf sonstige Weise mit dieser Vereinbarung oder den aus ihr erwachsenden Rechten handeln oder seine Pflichten aus dieser Vereinbarung in Form von Unteraufträgen an Dritte übertragen oder den Anschein erwecken, eine derartige Handlung vorzunehmen.

12.6 Geltendes Recht: Diese Vereinbarung (einschließlich etwaiger Änderungen oder Ergänzungen) unterliegt ungeachtet etwaiger kollisionsrechtlicher Bestimmungen maltesischem Recht. Der Marketingpartner erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass Streitigkeiten, aus oder in Verbindung mit der Vereinbarung oder deren Durchsetzbarkeit, der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte von Malta unterliegen. Der Marketingpartner verzichtet außerdem darauf, eine Einrede gegenüber Verfahren vor diesen Gerichten aus Gründen der mangelnden Zuständigkeit geltend zu machen. Die Bestimmungen dieser Klausel beschränken weder das Recht des Programmpartners, eine Eröffnung eines Verfahrens gegen den Marketingpartner vor einem anderen zuständigen Gericht zu beantragen, noch schließt die Durchführung eines Verfahrens an einem Gerichtsstand oder an mehreren Gerichtsständen die Durchführung von Verfahren an einem anderen (konkurrierenden oder nicht konkurrierenden) Gerichtsstand aus, sofern dies nach dem, an diesem anderen Gerichtsstand geltenden Recht zulässig ist.

12.7 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein oder unwirksam oder ungültig werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt.

12.8 Gesamte Vereinbarung: Die vorliegende Vereinbarung und das Marketingpartner-Anmeldeformular stellen die gesamte Absprache zwischen den Parteien in Bezug auf den Vereinbarungsgegenstand dar und ersetzen alle vorherigen oder nachfolgenden schriftlichen und mündlichen Absprachen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vereinbarungsgegenstand; davon ausgenommen sind Änderungen, die der Programmpartner dem Marketingpartner gemäß dieser AGB mitteilt. Beide Parteien erkennen hiermit an, dass sie beim Abschluss dieser Vereinbarung auf keinerlei Aussagen, Erklärungen, Garantien, Absprachen, Verpflichtungen oder Versprechen einer Person vertrauen, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung angeführt ist. Beide Parteien verzichten unwiderruflich und uneingeschränkt auf jegliche Ansprüche, Rechte und Rechtsmittel, die ihnen, abgesehen von dieser Klausel, in Verbindung mit dem Vorstehendem zustehen könnten. Des weiteren begründet keine Bestimmung dieses Abschnitts eine Einschränkung oder den Ausschluss der Haftung für Betrug.

12.9 Keine Verzichtserklärung durch den Programmpartner: Wird ein Verstoß gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung nicht geahndet, stellt dies keine Verzichtserklärung des Betreibers bezüglich der Ahndung weiterer Verletzungen derselben oder anderer Bestimmungen dar.

12.10. Schad- und Klagloshaltung: Der Marketingpartner wird den Programmpartner und dessen Vorstandsmitglieder, leitende Mitarbeiter, Angestellte sowie Vertreter gegenüber sämtlichen Klagen, Haftungs- und sonstigen Ansprüchen, Verlusten, Schäden, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) schadlos halten, die (direkt oder indirekt) aus einem Verstoß des Marketingpartners gegen diese Vereinbarung resultieren.

12.11. Die aus dieser Vereinbarung erwachsenden Pflichten des Programmpartners begründen keine anderen persönlichen Pflichten der Vorstandsmitglieder, leitenden Mitarbeiter, Angestellten, Handlungsbevollmächtigten, Anbieter und Zulieferer der Betreiber-Website/n oder -Dienste als die in dieser Vereinbarung dargelegten. Sofern dies nicht ausdrücklich in diesen AGB festgelegt ist, haftet der Programmpartner in keinem Fall für direkte oder indirekte Schäden, Folgeschäden Verletzungen oder Schäden sonstiger Art (selbst wenn der Programmpartner auf die Möglichkeit derartiger Schäden hingewiesen wurde), einschließlich entgangener Geschäfte, Erträge, Gewinne oder Datenverlust. Die durch diese Vereinbarung begründete und aus der Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten oder auf sonstige Weise entstehende Haftung des Programmpartners ist jedenfalls in der Höhe auf die in den zwölf (12) Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis generierten und an den Marketingpartner zahlbaren Provisionsbeträge in Verbindung mit der/den Betreiber-Website/n, auf die sich der Rechtsstreit bezieht, beschränkt. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung schließt jedoch die Haftung der Parteien für Personenschäden aus, die infolge fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens einer der beiden Parteien entstanden sind.

Die vorliegenden Klauseln stellen die Gesamtheit aller Klauseln der AGB für das StarGames-Partnerprogramm dar. Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte über die angegebene E-Mail-Adresse des Programmpartners.